Gemeinsame Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Überarbeitung des Sanktionenrechts - Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - August 2022
Wir, das Kommissariat der deutschen Bischöfe – Katholisches Büro in Berlin –, der
Bevollmächtigte des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland bei der Bundesrepublik
und der Europäischen Union und die Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe (BAG-
S), der auch der Deutsche Caritasverband und die Diakonie Deutschland angehören, danken
dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz für die Zusendung des
Referentenentwurfs.
Das Ziel des Referentenentwurfs ist, das bestehende Sanktionenrecht im Strafgesetzbuch und
in der Strafprozessordnung (im Folgenden StGB-E und StPO-E) an aktuelle Entwicklungen
unserer Gesellschaft anzupassen, wobei ein besonderes Augenmerk auf der Resozialisierung,
der Prävention und dem Schutz vor Diskriminierung liegen soll.