Aktuelle Stellungnahmen

Stellungnahme zu einigen Aspekten des „Fit for 55“-Pakets - Februar 2022

Wir begrüßen die Vorlage des „Fit for 55“-Pakets [im Folgenden: FF55-Paket] durch die Europä-
ische Kommission [im Folgenden: KOM]. Dieses Paket unterlegt die neuen, in der Verordnung
(EU) 2021/1119 zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität (Euro-
päisches Klimagesetz) festgelegten europäischen Klimaschutzziele mit gesetzgeberischen Maß-
nahmen, richtet alte europäische Klimaschutzinstrumente neu aus und schlägt zusätzliche Kli-
maschutzinstrumente, -maßnahmen und -strategien vor. Nach Anspruch und Umfang setzt das
FF55-Paket Meilensteine europäischer und letztlich auch globaler Klimapolitik.

 

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Kirchliche Anliegen zur Klimaschutzpolitik im Rahmen der Koalitionsverhandlung - November 2021

Die inzwischen weltweit spürbare ökologisch-soziale Dramatik des Klimawandels ist heute eine
zentrale Bewährungsprobe für praktizierte Schöpfungsverantwortung sowie globale und inter-
generationelle Gerechtigkeit. Die folgenden Postulate zum Klimaschutz wollen angesichts der
Dringlichkeit des Handelns Orientierung und konkrete Anstöße dafür geben, dass diese Einsich-
ten auch in der Praxis des gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Handelns umge-
setzt werden. Sie bauen auf die Expertentexte der Deutschen Bischofskonferenz zum Klimawan-
del aus dem Jahr 2006 und 2019 1  auf und stellen diese ethischen Grundeinsichten in den Kontext
der aktuellen Klimaschutzverhandlungen. Für die Kirche geht es dabei zugleich um ein unver-
zichtbares Zeugnis für den Glauben an Gott, der das Heil aller Menschen und der ganzen Schöp-
fung will.

 

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Kirchliche Anliegen zur sozialverträglichen Ausgestaltung von Klimaschutz im Rahmen der Koalitionsverhandlung - November 2021

Konsequenter Klimaschutz fordert tiefe wirtschaftliche Einschnitte, die sowohl aus Gründen der
sozialen Akzeptanz wie aus Gründen der Gerechtigkeit und der Sozialverträglichkeit abgefedert
werden müssen. Dies ist aus kirchlicher Perspektive ein besonderes Anliegen, da es ihr stets da-
rum geht, Schöpfungsverantwortung und soziale Verantwortung miteinander zu verknüpfen.
Nur unter der Bedingung einer solchen Balance wird es gelingen in den schwierigen Umbrüchen,
die der Klimawandel mit sich bringt, das hohe Gut des gesellschaftlichen Zusammenhalts zu be-
wahren. 

 

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Gemeinsame Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes (BTDrs. 19/30230) - Juni 2021

Wir begrüßen, dass die Bundesregierung in Folge des Klimaschutz-Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2021 (1 BvR 2656/18, 1 BvR 78/20, 1 BvR 96/20, 1BvR 288/20) noch in dieser Legislaturperiode den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes [im Folgenden: KSG-ÄGE] vorlegt. Die Feststellung des Grundrechtesenats, dass das Grundgesetz den Gesetzgeber zur Sicherung grundrechtsgeschützter Freiheit über die Zeit und zur Verteilung von Freiheitschancen über die Generationen hinweg verpflichtet (Rz. 183), führt so bereits jetzt zu einer Stärkung der legislaturperiodenübergreifenden Perspektive der Klimaschutzgesetzgebung. Dabei sind wir uns der Tatsache bewusst, dass es sich bei der in diesem Gesetzentwurf behandelten Materie um ein komplexes Vorhaben handelt, welches trotz vieler Unwägbarkeiten und Hemmnisse jetzt angepackt werden muss.

 

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