Aktuelle Stellungnahmen

Gemeinsame Stellungnahme zu zwei Gesetzentwürfen zur Regelung der Organspende - September 2019

Die vorliegenden Gesetzentwürfe „Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der doppelten Widerspruchslösung
im Transplantationsgesetz“ sowie „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der
Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende“ schlagen eine Änderung der bestehenden
Regelungen zur Organspende mit dem Ziel vor, die Zahl der Organspenden in Deutschland
zukünftig nachhaltig zu erhöhen.
Die beiden großen Kirchen in Deutschland begrüßen das verfolgte Ziel, halten hierfür jedoch
eine grundlegende Änderung der bestehenden gesetzlichen Regelungen zur Organspende
zum jetzigen Zeitpunkt für nicht notwendig.

 

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Gemeinsame Stellungnahme zum Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Verbesserung rehabilitationsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR (BT-Drs. 19/10817) - September 2019

Die beiden Kirchen nehmen anlässlich der Sachverständigenanhörung im Ausschuss für
Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages Stellung zu dem Entwurf eines
Sechsten Gesetzes zur Verbesserung rehabilitationsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen
Verfolgung in der ehemaligen DDR (BT-Drs. 19/10817).

 

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Gemeinsame Stellungnahme zum Diskussionsentwurf einer Stiftungsrechtsreform - Juni 2019

Der Diskussionsentwurf hat zum Ziel, das materielle Stiftungsrecht umfassend bundeseinheitlich zu regeln. Diese Regelungen gehen der Landesgesetzgebung vor, weil das Stiftungsrecht als Teil des bürgerlichen Rechts zu den Gebieten der konkurrierenden Gesetzgebung zählt. Die Stiftungsgesetze der Länder werden mithin für die Stiftungen des Privatrechts ihre Bedeutung einbüßen.
Der Vollzug des Stiftungsrechts obliegt den Ländern. Entsprechend weist das BGB bisher mit Ausnahme von § 80 Abs. 1 und § 86 Satz 1 BGB die behördlichen Aufgaben im Rahmen des Stiftungsrechts einer „zuständigen Behörde“ zu. Die Länder entscheiden darüber, welche die „zuständige Behörde“ ist.
Der Diskussionsentwurf will eine Zuständigkeitszuweisung im BGB einführen.

 

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Gemeinsame Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften - Juni 2019

I. Änderungsanliegen und Anmerkungen zu einzelnen Regelungsvorschlägen
1. Artikel 8 Nr. 5 e, f) - § 4 Nr. 21, 22a UStG-E
Nach der Begründung zur Streichung § 4 Nr. 22a UStG soll diese Regelung vollumfänglich in § 4 Nr. 21 UStG-E aufgehen. Aufgrund der starken Orientierung von § 4 Nr. 21 UStG-E an einer beruflich verwertbaren Bildung, Weiter- oder Fortbildung haben wir Sorge, dass Bildungsangebote, die bisher als „Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrender Art“ von der Umsatzsteuer befreit waren, sich nicht unter § 4 Nr. 21 UStG-E subsumieren lassen.

 

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Gemeinsame Stellungnahme zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht (Geordnete-Rückkehr-Gesetz) - April 2019

Die beiden Kirchen danken dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat für die
Zusendung des Gesetzentwurfs. Aufgrund der erneut sehr kurzen Frist ist es nicht möglich,
eine umfangreiche Stellungnahme abzugeben. Die Kirchen nehmen nur zu einigen ausgewählten
Aspekten des Entwurfs Stellung und behalten sich vor, im laufenden Verfahren weitere
Aspekte vorzutragen.

 

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