Aktuelle Stellungnahmen

Gemeinsame Stellungnahme zum Entwurf eines Integrationsgesetzes und zum Entwurf einer Verordnung zum Integrationsgesetz - Mai 2016

Die beiden Kirchen danken für die Gelegenheit, zum Referentenentwurf eines
Integrationsgesetzes des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des
Bundesministeriums des Innern Stellung nehmen zu können. Die kurze Frist von zweieinhalb
Werktagen erlaubt es uns jedoch abermals nicht, jeden Aspekt des Entwurfs mit der
gebotenen Sorgfalt zu prüfen. Wir konzentrieren uns in unserer Stellungnahme deshalb auf
wenige Regelungen.

 

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Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung beschleunigter Asylverfahren (BT-Drs. 18/7538) - Februar 2016

Die beiden großen christlichen Kirchen nehmen anlässlich der Sachverständigenanhörung im Innenausschuss des Deutschen Bundstages zu ausgwählten Regelungen des Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung beschleunigter Asylverfahren (BT-Drs- 18/7538) Stellung.

 

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Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Bestimmung von Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten - Februar 2016

Die beiden großen Kirchen danken dem Bundesministerium des Inneren für die Zusendung des Entwurf eines Gesetzes zur Bestimmung von Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten und nutzen gern die Gelegenheit, Stellung zu nehmen. Sie behalten sich vor, im laufenden Gesetzgebungsverfahren noch weitere Erwägungen vorzutragen, da aufgrund der eingeräumten kurzen Frist die gebotene gründliche Analyse der Rechtslage und der tatsächlichen Umstände in den drei genannten Staaten nicht abschließend möglich ist.

 

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Stellungnahme zur Öffentlichen Anhörung im Innenausschuss des Deutschen Bundestages am 12. Oktober 2015 zum Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und SPD, BT-DRs. 18/6185 (Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz) - Oktober 2015

Beide Kirchen danken für die Gelegenheit anlässlich der Anhörung im Innenausschuss des Deutschen Bundestages den Entwurf eines Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz der Fraktionen CDU/CSU und SPD (BT-Drs. 18/6185) zu kommentieren.

Angesichts der hohen Anzahl an Schutzsuchenden, die bisher nach Deutschland gekommen sind und voraussichtlich auch in den nächsten Monaten kommen werden, und vor dem Hintergrund der Vielzahl von noch nicht durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) registrierten oder bearbeiteten Asylanträgen soll der Gesetzentwurf insbesondere die Beschleunigung von Asylverfahren bewirken.

 

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Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes, des Asylbewerberleistungsgesetzes und weiterer Gesetze (Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz) - September 2015

Beide Kirchen danken dem Bundesministerium des Inneren für die Zusendung des Entwurfs eines Gesetzes
zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes, des Asylbewerberleistungsgesetzes und weiterer Gesetze
(Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz) und nutzen gern die Gelegenheit, zu diesem Entwurf
Stellung zu nehmen. Aufgrund der eingeräumten Frist von lediglich einem Tag beschränken sich die
Kirchen vorläufig auf einige Anmerkungen und behalten sich vor, zu einem späteren Zeitpunkt weitere
Erwägungen vorzutragen. Insbesondere ist aufgrund des Zeitmangels die gebotene gründliche Analyse
der Rechtslage und der tatsächlichen Umstände in den Staaten, die als sichere Herkunftsstaaten eingeordnet
werden sollen, nicht abschließend möglich.

 

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