Aktuelle Stellungnahmen

Gemeinsame Stellungnahme zum Entwurf eines BMF-Schreibens zum Vorsteuerabzug bei unternehmerisch tätigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts - November 2022

1. Zu Randnummer 10

Randnummer 10 S. 2 enthält die Einschränkung, dass die in den Randnummern 13 ff. aufgeführten Methoden zur Aufteilung von Vorsteuerbeträgen nicht anzuwenden sind, wenn "die Ermittlung der Verwendungsverhältnisse nach den allgemeinen Grundsätzen im Einzelfall ohne besondere Schwierigkeiten möglich" ist. Die Abgrenzung, ob "besondere Schwierigkeiten" vorliegen oder nicht, könnte in der Praxis zu Abgrenzungsschwierigkeiten führen. Wir regen an, den unbestimmten Begriff "besondere Schwierigkeiten" näher zu erläutern.

 

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Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren - November 2022

Vielen Dank für die Zusendung des Referentenentwurfs zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und die uns eingeräumte Gelegenheit zur Stellungnahme.

 

Im Rahmen der Befassung der (Erz)Diözesen mit dem Referentenentwurf haben wir besonders auf Ihre zweite Frage im Anschreiben hingewiesen, weil auch die (Erz]Diözesen und Kirchengemeinden sonstige Träger öffentlicher Belange sein können. Sie fragen an, ob es weiterhin notwendig ist, dass die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von einer Veröffentlichung im Internet elektronisch zu benachrichtigen sind, oder ob diese Vorgabe entfallen kann. Sie verweisen insofern auf die geplante Regelung in § 3 Absatz 2 Satz 7 Gesetzentwurf.

 

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Stellungnahmezum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren - November 2022

Vielen Dank für die Übersendung des Referententwurfs eines Gesetzes zru Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und die uns eingeräumte Gelegenheit zur Stellungnahme.

Im Rahmen der Befassung der (Erz-)Diözesen mit dem Referentenentwurf haben wir besonders auf ihre zweite Frage im Anschreiben hingewiesen, weil auch die (Erz-)Diözesen und Kirchengemeinden sonstige Träger öffentlicher Belange sein können. Sie fragen an, ob es weiterhin notwendig ist, dass die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von einer Veröffentlichung im Internet elektronisch zu benachrichtigen sind, oder ob diese Vorgabe entfallen kann. Sie verweisen insofern auf die geplante Regelung in § 3 Absatz 2 Satz 7 Gesetzentwurf.

 

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Gemeinsame Stellungnahme zum Entwurf eines Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz - Oktober 2022

Wir begrüßen die Vorlage des Entwurfs eines Aktionsprogrammes Natürlicher Klimaschutz. Als Kirchen ist uns die Bewahrung der Schöpfung ein wesentliches Glaubensanliegen und Handlungsauftrag. Wir streben an, die Umsetzung von Nachhaltigkeit mit modernen und mit jahrhundertealten Konzepten voranzubringen, zu einem Umdenken über den Eigenwert von Tieren, Pflanzen und Ökosystemen beizutragen, den öko-sozialen Wertewandel zu fördern und Impulse für Regeländerungen auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene zu setzen. Letztlich bedarf es eines grundlegenden Kultur- und Wertewandels in den Gesellschaften, in dem Achtsamkeit gegenüber der Schöpfung und das Nachdenken über den Wert des Lebens jenseits von Wachstum und Konsum an Bedeutung gewinnen.

 

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Gemeinsame Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren - Oktober 2022

Die beiden großen Kirchen in Deutschland danken dem Bundesministerium des Innern und für
Heimat für die Möglichkeit, zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Asyl-
gerichtsverfahren und Asylverfahren Stellung zu nehmen. Aufgrund der Kürze der für die Stel-
lungnahme zur Verfügung stehenden Zeit, die zusätzlich in die Ferienzeit fällt, werden nur einige
wesentliche Punkte des Gesetzesentwurfes kommentiert. Zu weiteren Vorschlägen behalten sich
die beiden großen Kirchen vor, zu einem späteren Zeitpunkt Stellung zu beziehen.

 

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