Aktuelle Stellungnahmen

Gemeinsame Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften - Drittes Personenstandsrechts-Änderungsgesetz - Mai 2022

Ziel des Entwurfs ist es, diverse Verfahrensabläufe im Personenstandswesen und Regelungen zu optimieren und insbesondere vor dem Hintergrund der erforderlichen Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes bis Ende 2022 den elektronischen Zugang für Bürgerinnen und Bürger zu Verwaltungsleistungen zu gewährleisten. Um dies zu ermöglichen, sollen Prozesse digital bereitgestellt und nach dem vom OZG vorgesehenen „Once-Only-Prinzip“ auf die Vorlage urkundlicher Nachweise verzichtet werden.

 

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Gemeinsame Stellungnahme zum Diskussionspapier für ein Demokratiefördergesetz - März 2022

Die  beiden  großen  Kirchen  in  Deutschland  danken  dem  Bundesministerium  für  Familie,  Senioren,
Frauen und Jugend und dem Bundesministerium des Inneren und für die Heimat für die Übersendung
des Diskussionspapiers und für die Möglichkeit, Stellung zu den Überlegungen zu den möglichen Inhal-
ten eines Demokratiefördergesetzes nehmen. Sie begrüßen, dass sie neben einer Vielzahl weiterer Ak-
teure aus der Zivilgesellschaft zu Beginn in den Dialog um die Ausgestaltung des Gesetzes eingebunden
werden. Sie befürworten ein Demokratiefördergesetz, das zum Ziel hat, die notwendigen Rahmenbe-
dingungen zivilgesellschaftlicher Bildungs-, Beratungs-, Präventions- und Ausstiegsarbeit zu schaffen
und finanziell nachhaltig abzusichern.

 

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Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch (§ 219a StGB) - Februar 2022

Wir danken für die Gelegenheit zur Stellungnahme und nehmen diese gerne wahr. Der
Referentenentwurf  des  Bundesministeriums  der  Justiz  (BMJ)  schlägt  eine  ersatzlose
Streichung des § 219a StGB vor. Dadurch soll eine bessere Informationsmöglichkeit für
die betroffenen Frauen und mehr Rechtssicherheit für Ärzte erreicht werden. 

 

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Stellungnahme zu einigen Aspekten des „Fit for 55“-Pakets - Februar 2022

Wir begrüßen die Vorlage des „Fit for 55“-Pakets [im Folgenden: FF55-Paket] durch die Europä-
ische Kommission [im Folgenden: KOM]. Dieses Paket unterlegt die neuen, in der Verordnung
(EU) 2021/1119 zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität (Euro-
päisches Klimagesetz) festgelegten europäischen Klimaschutzziele mit gesetzgeberischen Maß-
nahmen, richtet alte europäische Klimaschutzinstrumente neu aus und schlägt zusätzliche Kli-
maschutzinstrumente, -maßnahmen und -strategien vor. Nach Anspruch und Umfang setzt das
FF55-Paket Meilensteine europäischer und letztlich auch globaler Klimapolitik.

 

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