Gemeinsame Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes und anderer Gesetze - November 2019

Die beiden Kirchen können das Anliegen des Gesetzgebers, Einbürgerungen nur für Personen
zu ermöglichen, deren Identität und Staatsangehörigkeit geklärt ist, grundsätzlich nachvollziehen.
Allerdings sehen sie aktuell keinen Regelungsbedarf, die Regelungen des StAG ermöglichen
einzelfallabhängige, sachgerechte Lösungen. Bei den in der Gesetzesbegründung zitierten
Entscheidungen handelt es sich lediglich um Einzelfälle, in denen darüber hinaus angemessene
Lösungen gefunden wurden.

 

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