Gemeinsame Stellungnahme zum Auftrag an das Bundesministerium für Inneres und Heimat zu prüfen, ob Asylverfahren in Drittstaaten durchgeführt werden können - Mai 2024

Auf der Ministerpräsidentenkonferenz am 6. November 2023 wurde vereinbart, dass die
Bundesregierung prüfen wird, ob die Feststellung des Schutzstatus von Geflüchteten unter
Achtung der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) und der Europäischen Menschenrechts-
konvention (EMRK) zukünftig auch in Transit- oder Drittstaaten erfolgen kann.
Das Kommissariat der deutschen Bischöfe – Katholisches Büro in Berlin und die Bevollmächtigte
des Rates der EKD setzen sich für alternative Ansätze und humane Lösungen ein, die den Schutz
der Menschenwürde, der Menschenrechte und die Einhaltung internationaler Abkommen
sicherstellen. Aus kirchlicher Sicht ist klar: Jede Person, die in einem EU-Land Schutz erbittet,
hat Anspruch auf ein faires, rechtsstaatliches Verfahren.

 

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