Gemeinsame Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften - Juni 2019

I. Änderungsanliegen und Anmerkungen zu einzelnen Regelungsvorschlägen
1. Artikel 8 Nr. 5 e, f) - § 4 Nr. 21, 22a UStG-E
Nach der Begründung zur Streichung § 4 Nr. 22a UStG soll diese Regelung vollumfänglich in § 4 Nr. 21 UStG-E aufgehen. Aufgrund der starken Orientierung von § 4 Nr. 21 UStG-E an einer beruflich verwertbaren Bildung, Weiter- oder Fortbildung haben wir Sorge, dass Bildungsangebote, die bisher als „Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrender Art“ von der Umsatzsteuer befreit waren, sich nicht unter § 4 Nr. 21 UStG-E subsumieren lassen.

 

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