Stellungnahme zur Anfrage des Bundesgesundheitsministers vom 15. April 2020 hinsichtlich einer möglichen Neuregelung der Suizidassistenz und eines legislativen Schutzkonzeptes - Juni 2020

Wir begrüßen die Einleitung eines Dialogprozesses über eine mögliche Neuregelung der
Suizidassistenz bzw. ein legislatives Schutzkonzept im Nachgang zum Urteil des
Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Nichtigkeit des strafbewehrten Verbotes
geschäftsmäßiger Förderung der Selbsttötung und bedanken uns für die Gelegenheit zur
Stellungnahme. Aus Sorge um den Menschen setzen sich die Kirchen dafür ein, dass das Leben
eines jeden Menschen – gerade auch in der Nähe des Todes – bis zuletzt geschützt wird und
dem Sterbenden ein Sterben in Würde ermöglicht wird. Die flächendeckende medizinische,
pflegerische und seelsorgliche Begleitung Schwerstkranker und Sterbender muss dabei
ebenso im Mittelpunkt aller Überlegungen stehen wie die Hilfe und Begleitung für Menschen
in anderen Lebenskrisen.

 

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