Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes zur ausdrücklichen Verankerung der Kinderrechte BT-Drs. 19/28138 - Mai 2021

I. Allgemeine Anmerkungen

 

CDU/CSU und SPD haben im Koalitionsvertrag vom 12. März 2018 vereinbart, Kinderrechte im Grundgesetz ausdrücklich zu verankern und ein Kindergrundrecht zu schaffen. Auf Grundlage des Abschlussberichts der hierfür eingesetzten Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Kinderrechte ins Grundgesetz“ vom 14. Oktober 20191 beruht der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung.

 

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