Windräder in grüner Landschaft
Klimaschutzprogramm
Januar 2026

Anregungen zum Klimaschutzprogramm der Bundesregierung

Kurzfassung

Klimaschutz braucht Tempo, soziale Balance – und politische Standfestigkeit. Das Katholische Büro in Berlin hält daran fest, dass Deutschland den ihm zukommenden, auf Basis eines Pro-Kopf-CO₂-Budgets berechneten fairen Beitrag zu den weltweit erforderlichen Treibhausgasemissionsreduktionen leistet, also bis 2030 78% seiner CO₂-Emissionen im Vergleich zu 1990 einspart. Dafür wendet sich das Katholische Büro mit einem Bündel der von ihm in den letzten Jahren eingebrachten, konkreten Vorschlägen an die Bundesregierung: Klimapolitik muss konsequent, sozial gerecht und investitionssicher sein. Es braucht einen gesetzlich verankerter Kurs auf 100 Prozent erneuerbare Energien, flankiert von beschleunigten Genehmigungen und stabilen Rahmenbedingungen. Begonnene Transformationsprozesse dürfen nicht ausgebremst werden. Im Verkehr plädiert das Katholische Büro für eine Mobilitätswende: flächendeckender, erschwinglicher ÖPNV, bessere Raum- und Stadtplanung, strengere CO₂-Grenzen für Fahrzeugflotten. Im Gebäudebereich soll Sanieren vor Neubau gelten, die Förderung hierfür gesichert und insbesondere auch sozialen, kirchlichen und gemeinnützigen Träger zugänglich werden. Das Katholische Büro unterstützt eine Pro-Kopf-Klimaprämie, den Abbau von Stromabgaben, einen dauerhaften Härtefallfonds sowie klare Grenzen bei der Umlage von Sanierungskosten auf Mieter. Gleichzeitig verlangt es die konsequente Streichung fossiler Subventionen und verlässliche CO₂-Preissignale im Emissionshandel.

Wir danken dem Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit für die Gelegenheit, uns mit Vorschlägen an der Erarbeitung des neuen Klimaschutzprogramms der Bundesregierung zu beteiligen. Im Folgenden erlauben wir uns, die ersten drei der gestellten Fragen mit einigen Hinweisen und ausgewählten Anregungen zu beantworten.

I. Allgemeines

Die katholische Kirche in Deutschland und weltweit setzt sich seit vielen Jahren für eine Begrenzung der durchschnittlichen Erderwärmung auf möglichst nahe 1,5 °C ein. Deutschland steht aus Eigeninteresse, aber auch vor dem Hintergrund seiner historischen Treibhausgasemissionen in der Verantwortung, einen fairen Beitrag zur Begrenzung des globalen Temperaturanstiegs zu leisten. Dieser faire Beitrag kann hinreichend belastbar[1] über das aus dem verbleibenden globalen CO2-Budget ableitbare CO2-Restbudget Deutschlands bestimmt werden. Nach Berechnungen[2] des Sachverständigenrats für Umweltfragen [im Folgenden: SRU] aus dem Jahr 2024 hat Deutschland allerdings sein CO2-Restbudget für das 1,5 °C- Ziel bereits aufgebraucht. Gleichzeitig lag die globale Durchschnittstemperatur in den letzten drei aufeinanderfolgenden Jahren erstmalig durchschnittlich bei mehr als 1,5 °C über dem vorindustriellen Niveau[3]. Die Risiken für die Schöpfung, die bei einer Erderwärmung zwischen 1,5 °C und 2 °C mit jedem Zehntel Grad exponentiell anwachsen, hat der IPCC in seinem 1,5 °C-Bericht hinlänglich beschrieben.

Da Deutschland seinen fairen Beitrag zu den weltweit erforderlichen Treibhausgasemissionsreduktionen nicht mehr leisten kann, muss es sich umso mehr darum bemühen, den CO2-Reduktionsbeitrag, den es noch leisten kann, möglichst nahe an dem Deutschland eigentlich obliegenden fairen Beitrag zu den weltweit erforderlichen CO2-Reduktionen zu halten. Für die Bestimmung der maximalen Obergrenze der CO2-Emissionen, die Deutschland noch ausstoßen darf, kann daher das CO2-Restbudget Deutschlands für eine Begrenzung der Erderwärmung auf 1,75 °C herangezogen werden, zu der sich Deutschland im Pariser Klimaschutzabkommen zudem völkerrechtlich verpflichtet hat. Dieses CO2-Restbudget lag im Jahr 2024 noch bei insgesamt 3,8 bis 4,7 Milliarden Tonnen CO2[4], wobei Deutschland im selben Jahr 2024 bereits ca. 640 Millionen Tonnen CO2 emittierte[5]. Bei einer angenommenen linearen Emissionsreduktion dürfte das CO2-Restbudget Deutschlands für das 1,75 °C-Ziel somit noch für rund 12 Jahre reichen[6].

Angesichts dieses Deutschland noch verbleibenden CO2-Emissionsvolumens liegt es auf der Hand, dass die im Bundes-Klimaschutzgesetz festgelegten deutschen Klimaschutzziele – Minderung der Treibhausgasemissionen bis 2030 um 65 % und bis 2040 um 88 % – unzureichend sind, selbst wenn man lediglich Deutschlands fairen CO2-Reduktionsbeitrag zur Begrenzung der Erderwärmung auf unter 1,75 °C als Maßstab nimmt[7]. In den aktuellen politischen Debatten in Deutschland wird dieser Umstand allerdings – soweit ersichtlich – kaum berücksichtigt, tatsächlich laufen diese sogar in eine gegenteilige Richtung: Viele politische und wirtschaftliche Entscheider haben sich augenscheinlich von dem Anspruch einer fairen Beteiligung Deutschlands an den weltweit erforderlichen Treibhausgasemissionsreduktionen gelöst. Stattdessen wird hierzulande und in ganz Europa hauptsächlich diskutiert, wieviel Klimaschutz die Wirtschaft und ihre Wettbewerbsfähigkeit in einer sich geopolitisch neu formierenden, unsicherer gewordenen Weltordnung verträgt. Angesichts mehrerer Jahre des schwachen und sogar zurückgehenden Wirtschaftswachstums greift einmal mehr das Argumentationsmuster mit Macht um sich, nach dem Umwelt- und Klimaschutz vornehmlich „Bürokratie“ und eine wirtschaftliche Belastung darstellen und daher erst einmal hinter der Stärkung der Wirtschaft zurückstehen müsse.

Die hinter dieser Argumentation stehende Angst um wirtschaftliche Existenzen ist nachvollziehbar. Gleichwohl ist sie kurzsichtig. Klima- und Umweltschutz sind ein notwendiger integraler Bestandteil einer soliden, nachhaltig aufgestellten und auch noch für zukünftige Generationen Wohlstand generierenden Wirtschaft. Für eine solche Wirtschaft mit nachhaltigen Arbeitsplätzen müssen wir die Strukturen unserer Wirtschafts- und Lebensweise(n) an das uns in der Europäischen Union und in Deutschland noch zur Verfügung stehende CO2-Restbudget anpassen.[8] 

Wir halten daher an dem Anspruch fest, dass Deutschland den ihm zukommenden, auf Basis eines Pro-Kopf-CO2-Budgets berechneten fairen Beitrag zu den weltweit erforderlichen Treibhausgasemissionsreduktionen leistet. Gerade angesichts der bereits erreichten Ausschöpfung des CO2-Restbudgets Deutschlands für das 1,5 °C-Ziel muss Deutschland noch erheblich größere Anstrengungen unternehmen, die Erderwärmung wenigstens auf unter 1,75 °C und möglichst nahe 1,5 °C zu begrenzen. Dies verlangt nicht nur das Pariser Abkommen, dies fordern auch die Menschenrechte, allen voran die Rechte auf Leben, Gesundheit und ein sozio-kulturelles Existenzminimum. Je näher wir an das 1,5 °C-Ziel herankommen, desto weniger gesundheitliche, ökologische und soziale Schäden des Klimawandels sind zu erwarten. Jedes Zehntel Grad Temperaturanstieg, das verhindert wird, bedeutet auch die Vermeidung von Leid und die Rettung von Leben.[9]

Wir halten daher auch an unseren Forderungen fest, im Jahr 2030 CO2-Emissionsreduktionen in Höhe von 78 % im Vergleich zu 1990 zu erreichen[10], die Klimaschutzpolitik und auch alle anderen Politikbereiche an diesem Ziel und den Leitplanken der planetaren Belastbarkeitsgrenzen auszurichten[11] und dabei Synergien mit Maßnahmen zur Erreichung anderer Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030 zu erzeugen[12]. Nach dem Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom März 2021[13] ist der deutsche Gesetzgeber sogar verfassungsrechtlich verpflichtet, die nach der Einwohnerzahl Deutschlands berechneten, für eine Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5° C bis 1,75° C erforderlichen Treibhausgasemissions-reduktionen so auf die lebenden Generationen in Deutschland zu verteilen, dass die heute jungen Menschen ihre Grundrechte zukünftig noch möglichst vollumfänglich ausüben können.

Das neue Klimaschutzprogramm kann hierzu einen wichtigen Beitrag leisten.

II. Im Einzelnen

1. Welche zusätzlichen, konkreten Maßnahmen in den Sektoren Energiewirtschaft, Industrie, Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und Landnutzung/Forst (auch sektorübergreifende Maßnahmen) bzw. Änderungen bestehender Maßnahmen können dabei helfen, diese Ziele sicher zu erreichen? Welche finanziellen oder rechtlichen Voraussetzungen, einschl. Ordnungsrecht, sind dafür erforderlich?

a. Zunächst ist es von zentraler Bedeutung, die in den letzten Jahren auf den Weg gebrachten klima-, energie- und mobilitätspolitischen Transformationsprozesse fortzuführen, zu beschleunigen und zu intensivieren. Hierzu gehören der massive Ausbau erneuerbarer Energien, die Förderung energetischer Gebäudesanierungen, von Elektromobilität und dem Auf- und Ausbau ihrer Infrastruktur sowie die flächendeckende Gewährleistung eines erschwinglichen ÖPNV und multimodaler Mobilität. Zwar ist es dabei durchaus sinnvoll, die für diese Prozesse eingesetzten Maßnahmen und Instrumente auf ihre Wirksamkeit und Effizienz zu überprüfen. Gleichwohl ist es ratsam, manche Regelung nicht wieder zurückzudrehen, bevor sie hinreichend Zeit hatte, um ihre Wirkung zu entfalten. Laufende Prozesse für notwendige Transformationen zu unterbrechen, kann insoweit schädlicher sein, als wenn diese gar nicht erst begonnen worden wären.

b. Es bedarf mehr Kohärenz, Transparenz und Verständlichkeit bei der Ausgestaltung der deutschen Klimaschutzpolitik. Wir regen daher an, zukünftig das deutsche CO2-Restbudget für eine Begrenzung der Erderwärmung möglichst nahe 1,5 °C zum legislativen Referenzpunkt für den Klimaschutz berührende Gesetzgebung und Klimaschutzmaßnahmen zu machen. Auch sollte die Darstellung, Begründung und Kommunikation von Klimaschutzpolitik stärker in den Kontext dieses deutschen und des globalen CO2-Restbudgets gesetzt werden. Diese CO2-Restbudgets machen die Herausforderungen des Klimaschutzes für die Bürgerinnen und Bürger anschaulich und – wie es auch das Bundesverfassungsgericht in seinem Klimabeschluss vom März 2021 ausführt[14] – die Plausibilität von Klimaschutzpolitik im Kontext des Erforderlichen und der globalen Klimaschutzbemühungen einschätzbar. Gleichzeitig sollte, wie es der SRU im Jahr 2024 vorgeschlagen hat, ein „Überschreitungsbudget“[15] für das 1,5 °C-Ziel errechnet und ausgewiesen werden, um den Bürgerinnen und Bürgern bei der Bewertung von Klimaschutzmaßnahmen Orientierung zu bieten und gleichzeitig der Wissenschaft und Wirtschaft Impulse für die Entwicklung von Strategien und nachhaltigen Methoden zur Entfernung von Treibhausgasemissionen aus der Atmosphäre zu geben.

c. Zur Erreichung der erforderlichen Treibhausgasreduktionen Deutschlands bedarf es dabei nicht nur einer CO2-Bepreisung, sondern es sollten zumindest kurz- bis mittelfristig der gesamte Baukasten klimapolitisch wirksamer Instrumente zum Einsatz kommen[16] und Synergien mit anderen Politikbereichen hergestellt werden. Dies gilt für alle Sektoren einzeln und sektorenübergreifend. Zusätzlich zu den von unseren bereit zuvor vorgeschlagenen Maßnahmen[17]  regen wir daher spezifisch an,

  • beim Ausbau erneuerbarer Energien auf eine Stromerzeugung mit 100 Prozent erneuerbarer Energien abzuzielen und dies auch gesetzlich festzulegen[18].
  • im Verkehrssektor über eine Aktivierung zusätzliche Lenkungsinstrumente wie bspw. die Verschärfung der CO2-Autoflottengrenzwerte neu nachzudenken. Dabei ist die Verkehrspolitik insgesamt zu einer Mobilitätspolitik weiterzuentwickeln. Anders als eine „Verkehrspolitik“ ist nachhaltige Mobilitätspolitik auf die Verkehrsvermeidung ausgerichtet. Sie soll die Nichtinanspruchnahme von Mobilität in Beruf und Privatleben ermöglichen bzw. fördern und die notwendige Inanspruchnahme mit möglichst wenig Verkehr gewährleisten. Instrumente zur Gestaltung dieser nachhaltigen Mobilität sind insbesondere die Raumordnungs-, Stadt- und Verkehrsplanung, eine hinreichende digitale und nahversorgungsbezogene Infrastruktur sowie lokal flexible Arbeitsmodelle.[19]
  • im Sektor Gebäude die Schaffung von dringend benötigtem neuen Wohnraum effizienter mit der Realisierung des in diesem Sektor liegenden Potenzials zur Reduktion von Treibhausgasemissionen und einer nachhaltigen Stadtplanung zu verbinden. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) muss ungekürzt beibehalten und gegebenenfalls mit Blick auf die Schaffung zusätzlichen Wohnraums finanziell weiter aufgestockt werden. Für die Wohnraumschaffung ist dabei der Vorrang des Bauens im Bestand vor der Umnutzung und dem Umbau von baulichen Anlagen zu Wohnzwecken vor dem Neubau auf bereits versiegelten Flächen vor dem Neubau auf noch unversiegelten Flächen gesetzlich festzulegen. An diesem Vorrang sollten auch Förderansätze wie bspw. die Bereitstellung von verbilligtem Bauland gem. § 2 Absatz 3 Nr. 3 Wohnraumförderungsgesetz ausgerichtet werden, so dass solche Förderungen nur noch nach Ausschöpfung aller anderen genannten, vorrangigen Varianten der Wohnraumschaffung in Anspruch genommen werden können[20].

d. Die Kirche und ihre öffentlich-rechtlich und gemeinnützig verfassten Träger stehen dabei vor der besonderen Herausforderung, die von ihnen erbrachten sozialen, gesundheits- und bildungsbezogenen und anderen gemeinwohlorientierten Dienste an die Anforderungen des Klimaschutzes und die bereits eintretenden klima- und wetterbezogenen Veränderungen anzupassen und sie gleichzeitig zur Versorgung der Menschen in der Fläche aufrechtzuerhalten. Hierfür müssen insbesondere die für diese Dienste genutzten Immobilien energetisch saniert und die für die Erbringung dieser Dienste erforderliche Mobilität klimafreundlich organisiert werden, was einen massiven Investitionsbedarf auslöst. Allein für die Nichtwohngebäude im Bereich „Gesundheit und Pflege“, die vor 2009 errichtet wurden, besteht mit Blick auf energetische Sanierungen für die nächsten 20 Jahre ein geschätzter Investitionsbedarf in Höhe von bis zu 1,2 Mrd. Euro[21] jährlich, wobei kirchliche und gemeinnützige Träger in den einzelnen Sektoren dieser Bereiche unterschiedlich – bei Pflegeheimen bspw. mit 53 %[22] – präsent sind. Nicht einberechnet in diesem Investitionsbedarf sind die Nichtwohngebäude im Bereich „Schule, Kindertagesstätte und sonstige Betreuungsgebäude“, obwohl die Anzahl der dort genutzten Gebäude auf mehr als doppelt so hoch wie die im Bereich „Gesundheit und Pflege“ geschätzt werden[23]. Gemeinnützige und überwiegend nicht-erwerbswirtschaftlich tätige kirchliche Rechtsträger können aufgrund ihrer Verfasstheit, die wie im Fall der Gemeinnützigkeit das Ansammeln hinreichender eigener Investitionsmittel unmöglich macht, die erforderlichen Finanzmittel schlicht nicht aufbringen, um die notwendigen und notwendig werdenden energetischen Sanierungen und die Umstellung auf klimafreundliche Mobilität aus eigener Kraft zu stemmen. Der hier bestehende massive Investitionsbedarf stellt dabei nicht nur eine ernsthafte Gefährdung der zukünftigen Versorgung der Bevölkerung mit qualitativ hochwertigen sozialen, bildungsbezogenen und anderen gemeinwohlorientierten Dienste dar. Er ist gleichzeitig ein Spiegel des gewaltigen Potenzials für Treibhausgasminderungen, das gerade bei der Erbringung von sozialen, gesundheits- und bildungsbezogenen sowie anderen gemeinwohlorientierten Diensten gehoben werden kann. Wir regen daher an,

  • Klimaschutz und Nachhaltigkeit in den Sozialgesetzbüchern zu verankern, dort als Bestandteil einer wirtschaftlichen Erbringung sozialer Dienste zu definieren und gesetzgeberisch darauf hinzuwirken, dass in Leistungs-, Versorgungs- und Rahmenverträgen die klimagerechte Ausgestaltung von Gesundheits- und Sozialdienstleistungen als Kostenfaktor berücksichtigt wird[24]
  • die klimafreundliche Ausgestaltung der Erbringung sozialer, gesundheits- und bildungsbezogener und anderer gemeinwohlorientierter Dienste mit speziellen, die besondere Verfasstheit ihrer gemeinnützigen und kirchlichen Träger berücksichtigenden Förderprogrammen zu unterstützen. Hierfür ist es allerdings erforderlich, das europäische Beihilferecht durch Klarstellungen anwendungsfreundlicher zu machen und an einigen Stellen passgenauer auf die besonderen Bedingungen kirchlicher und gemeinwohlorientierter Träger auszurichten[25].

e. Schließlich muss der legislativ umzusetzende Emissionsminderungspfad nicht nur so nahe wie möglich an das 78 %-Ziel für 2030 heranführen, sondern auch so gewählt werden, dass die im Jahr 2030 fehlenden Treibhausgasemissionsreduktionen schnellstmöglich nachgeholt werden können[26]. Daher ist es auch notwendig, nicht nur das bereits bestehende
CO2-Emissionsreduktionspotenzial in allen Sektoren auszuschöpfen, sondern bereits heute die erforderlichen Entscheidungen zum Auf- und Ausbau der in den jeweiligen Sektoren angelegten CO2-Emissionsminderungskapazitäten zu treffen. Zu denken ist hier erneut bspw. an das Baugewerbe: der generelle und auch den Bereich energetische Sanierungen betreffende Fachkräftemangel in der Bau- und Immobilienwirtschaft, der sich aufgrund des altersbedingten Ausscheidens von mehr als einem Drittel der gewerblichen Fachkräfte in den nächsten Jahren[27], noch massiv verschärfen wird, könnte das Erreichen der zur Erfüllung der Klimaschutzziele erforderlichen, jährlichen energetischen Sanierungsquote selbst mittelfristig unmöglich machen. Wir regen daher an, dieser Entwicklung schnellstmöglich und nachhaltig mit einer breitangelegten Anwerbung, Ausbildung und Nachqualifikation von Fachkräften für des Baugewerbes entgegenzuwirken, wofür der Staat planerische oder finanzielle Anreize setzen kann.

2. Wie kann das Klimaschutzprogramm so ausgestaltet werden, dass es vulnerable Gruppen und insbesondere Haushalte mit niedrigem Einkommen nicht überfordert, eine faire Verteilung der Kosten und Nutzen gewährleistet und eine hohe gesamtgesellschaftliche Akzeptanz findet?

a. Einkommensschwächere Haushalte werden von einem CO2-Preis auf Brennstoffe im Verhältnis stärker belastet als reichere Haushalte. Gleichzeitig leben Menschen mit geringerem Einkommen häufiger in energetisch nicht sanierten oder unzureichend gedämmten Mietwohnungen und haben daher hohe Kosten für die Heizung, die zudem zumeist mit fossilen Brennstoffen betrieben wird. Schließlich wohnen Menschen mit geringem Einkommen häufiger in schlechter an den ÖPNV angeschlossenen Wohnvierteln und können gleichzeitig dessen Nutzung nur in geringerem Umfang finanzieren.

b. Allgemeine Klimaschutzmaßnahmen können einkommensschwache Haushalte also besonders belasten, wenn sie mit höheren Kosten für ein bestimmtes alltägliches Verhalten oder die Nutzung bestimmter alltäglicher Güter einhergehen. Denn diese Kosten machen einen größeren Anteil ihres Nettoeinkommens aus. Dies ist der Fall bei der CO2-Bepreisung fossiler Brennstoffe, bei Umlegung der Kosten einer energetischen Sanierung einer Mietwohnung auf die Mieter und beim Preis für den ÖPNV. Damit profitieren einkommensschwache Haushalte aber auch überproportional, wenn der Staat diese Kosten ganz oder teilweise kompensiert oder subventioniert. Kostentechnisch für den Verbraucher neutral gehaltene, kompensierte oder subventionierte Klimaschutzmaßnahmen dieser Kategorie fördern die gesamtgesellschaftliche Akzeptanz von Klimaschutz, da alle von ihnen profitieren, sie aber besonders zugunsten von Menschen mit geringem Einkommen wirken. Wir regen daher an[28],

  • den ÖPNV gerade auch in ländlichen Regionen und einkommensschwachen (Stadt)Gebieten zu reaktivieren, weiter auszubauen und seine Nutzung für alle erschwinglich auszugestalten;
  • für alle Stromkunden die auf dem Strompreis liegenden Umlagen und Abgaben, die Stromsteuer und die Netzentgelte weiter abzubauen und schnellstmöglich vollständig abzuschaffen;
  • mit der Einführung der schon lange im politischen Raum stehenden Pro-Kopf-Klimaprämie die Akzeptanz der CO2-Bepreisung über alle Bevölkerungsgruppen hinweg zu erhöhen und gleichzeitig die finanziellen Möglichkeiten der Menschen mit geringem Einkommen zu stärken, sich im Rahmen der vorhandenen Infrastruktur möglichst klimafreundlich zu verhalten;
  • die Umlegung der Kosten für energetische Sanierungen von Gebäuden oder Wohnungen nur insoweit auf Mieterinnen und Mieter zuzulassen, wie diese auch finanziellen Nutzen – etwa durch geringere Energiekosten – aus ihnen ziehen;
  • gleichzeitig die Gruppe der älteren, nicht mehr erwerbstätigen, sondern in Rente befindlichen Vermieterinnen und Vermieter bei der Finanzierung der energetischen Sanierung von Mietwohngebäuden besonders zu unterstützen, Förderoptionen auf sie zu fokussieren und sie bei Sanierungsprozessen enger zu begleiten. Denn für diese Vermietergruppe ist es häufig sehr schwierig, aufgrund ihres Alters und ihrer fehlenden Erwerbstätigkeit Kredite für die energetische Sanierung ihrer Mietobjekte zu bekommen, zumal nicht wenige von ihnen aus ihren Mieteinnahmen zumindest einen Teil ihres Lebensunterhalts finanzieren.

c. Auch bei einer Stärkung des ÖPNV und seiner Nutzung, der Entlastung des Strompreises von Abgaben, Umlagen, Steuern und Netzentgelten und der Einführung eines Pro-Kopf-Klimageldes ist damit zu rechnen, dass es einkommensschwache Haushalte geben wird, denen so signifikante Kosten über die CO2-Bepreisung entstehen, dass sie von diesen nicht mit ihrem disponiblen Einkommen aufgefangen werden können. In solchen Fällen sind durch die CO2-Bepreisung entstehende soziale Härten auszugleichen oder wenigstens abzufedern und einkommensschwächere Haushalte in der Phase des Umbaus des Energiesystems durch Sozialtransfers zu unterstützen[29]. Wir regen an[30],

  • zu diesem Zweck einen permanenten Härtefallfonds aufzulegen, aus dem die betroffenen Haushalte dann unterstützt werden können;
  • Mietern mit geringem Einkommen zum Ausgleich von auf sie umgewälzten Kosten der energetischen Sanierung ihrer Mietwohnungen eine finanzielle Unterstützung zu gewähren;
  • die Wohngeldzuschüsse für Transferleistungsempfänger zur Kompensation der durch die CO2-Bepreisung erhöhten Energiepreise in einem adäquaten Umfang aufzustocken.

Schließlich können Klimaschutzmaßnahmen so ausgestaltet und eingesetzt werden, dass sie spezifisch einkommensschwächeren Haushalten zugutekommen, also auch eine sozialpolitisch begrüßenswerte Wirkung entfalten. Bisher verteilen die meisten Maßnahmen der deutschen Energie- und Klimapolitik – von der Photovoltaik-Förderung über die Förderung der energetischen Gebäudesanierung bis hin zu Kaufprämien für Elektrofahrzeuge – Einkommen von unten nach oben um[31]. Tatsächlich können spezifisch auf Transferleistungen erhaltende Haushalte zugeschnittene Klimaschutzmaßnahmen sogar der öffentlichen Hand Geld sparen, da bestimmte Bestandteile der Transferleistungen wie bspw. Heizkosten nach einer energetischen Sanierung nur noch in einem geringeren Umfang erforderlich sind.Wir regen daher an[32],   

  • die Förderung bestimmter Klimaschutzmaßnahmen so auszugestalten, dass sie ausschließlich oder vorwiegend einkommensschwächeren Haushalten zugutekommt. Dies kann erreicht werden, indem in bestimmten Klimaschutzförderprogrammen nur Menschen mit geringem Einkommen antragsberechtigt sind. Möglich ist auch, die Höhe der Förderung bestimmter Klimaschutzmaßnahmen nach Einkommensgruppe oder Wohnort zu staffeln. So wurden in den USA gute Erfahrungen mit der Verbreitung von Photovoltaik-Anlagen in Gemeinden mit durchschnittlich niedrigem Einkommen gemacht, da diese die Energiekosten gerade einkommensschwächerer Haushalte senkten.[33] Griechenland legte vor einiger Zeit ein Energetische-Sanierungs-Programm auf, das spezifisch auf die unteren Einkommensgruppen abzielte und sie mit zinsfreien Darlehen und nach Einkommen gestaffelten Zuschüssen zur energetischen Sanierung unterstützte[34].
  • Empfängern von Transfer- und Sozialleistungen hinreichend finanziellen Spielraum zu geben, von Strom aus fossilen Brennstoffen auf Ökostrom umzusteigen, oder sie darin zu unterstützen, aus einer energetisch nicht sanierten Wohnung in eine energetisch sanierte Wohnung umzuziehen, selbst wenn diese größer ist.

3. Welche Änderungen von Rahmenbedingungen und Anreizen können dabei helfen, weitere Investitionen in die Transformation zur Klimaneutralität und die Marktdurchdringung von Schlüsseltechnologien für die Klimaneutralität zu beschleunigen? Wie kann dabei die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie gestärkt werden? Wie kann die Wirksamkeit marktwirtschaftlicher Instrumente bestmöglich gewährleistet werden?

a. Es bedarf klarer, haltbarer und verlässlicher politischer Vorgaben, um Eckpunkte für die wirtschaftliche Entwicklung zu markieren und der Wirtschaft so einen stabilen Rahmen für Planung und Investitionen zu geben – gerade in Zeiten geopolitischer und wirtschaftlicher Verunsicherung. Die CO2-Bepreisung ist dabei ein zentrales Instrument für effizienten, kostengünstigen Klimaschutz. Dementsprechend ist es besonders wichtig, die im ETS 1 verfügbaren Emissionszertifikate weiter wie gesetzlich vorgesehen zu verknappen und nicht von diesem Kurs abzuweichen. Gleiches gilt auf deutscher Ebene für den nationalen Brennstoffemissionshandel. Darüber hinaus darf die Einführung des ETS 2 nicht weiter hinausgezögert werden. Vielmehr ist es erforderlich, diese Einführung gezielt durch verstärkte Anstrengungen in den Sektoren Wärme und Verkehr und die Entwicklung passgenauer sozialpolitischer Kompensationsmaßnahmen vorzubereiten.   

b. Insgesamt sollte vermieden werden, Fehlanreize zu setzen, die die erforderlichen Transformationsprozesse in den Sektoren Energiewirtschaft, Industrie, Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und Landnutzung/Forst verzögern, konterkarieren oder staatlich finanzierte Lock-in-Effekte verursachen. Wir regen daher einmal mehr[35] an, klima- und umweltschädliche öffentliche Subventionen schnellstmöglich und konsequent abzuschaffen. Das Bundesumweltamt bezifferte die umwelt- und klimaschädlichen staatlichen Subventionen Deutschlands für das Jahr 2018 insgesamt auf bis zu 65,4 Mrd. Euro[36], während sich die Subventionierung fossiler Brennstoffe in Deutschland laut der Europäischen Umweltagentur im Jahr 2023 auf 41 Mrd. Euro[37] belief. Gerade diese Subventionierung fossiler Brennstoffe ist vorrangig abzuschaffen, denn sie steht belastet den Steuerzahler doppelt: Dieser zahlt nämlich nicht nur die Subvention zur Verbilligung des fossilen Brennstoffs, sondern muss auch die Verteuerung des fossilen Brennstoffs durch den CO2-Preis aus der eigenen Tasche bezahlen, da dieser in der Regel auf ihn übergewälzt wird. Beispielhaft zu nennen sind hier die Förderung des Agrardiesels oder des Verbrauchs von Erdgas bei Blockheizkraftwerken nach dem KWKG. Gleichwohl setzt die Abschaffung diesbezüglicher Subventionen voraus, dass es erschwingliche klima- und umweltfreundliche Alternativen für die mit der Subventionierung fossiler Brennstoffe direkt oder indirekt geförderten Tätigkeiten gibt. Die Erschwinglichkeit dieser Alternativen kann dabei, wenn erforderlich, über eine staatliche Förderung hergestellt werden, die sich aus den eingesparten Subventionen für fossile Brennstoffe finanziert.

Berlin, 22. Januar 2026


[1] Kommissariat der deutschen Bischöfe – Katholisches Büro in Berlin -, Kirchliche Anliegen zur Klimaschutzpolitik im Rahmen der Koalitionsverhandlung, 3. November 2021, S. 3 ff., unter: https://kath-buero.de/wp-content/uploads/2021/11/211111-Kirchliche-Anliegen-zur-Klimaschutzpolitik_mit-Einleitung.pdf

[2] Sachverständigenrat für Umweltfragen, Stellungnahme: Wo stehen wir beim CO2-Budget? Eine Aktualisierung, Korrigierte Fassung Oktober 2024, S. 2, unter: https://www.umweltrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/99_html-Inhalte_Test/2024_CO2-Update/TEST_CO2-Budget.html?nn=400216

[3] https://www.spektrum.de/news/2025-war-das-drittwaermste-jahr-seit-aufzeichnungsbeginn/2304928

[4] Sachverständigenrat für Umweltfragen, Stellungnahme: Wo stehen wir beim CO2-Budget? Eine Aktualisierung, Korrigierte Fassung Oktober 2024, S. 3, unter: https://www.umweltrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/99_html-Inhalte_Test/2024_CO2-Update/TEST_CO2-Budget.html?nn=400216

[5] https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/klimaschutz-deutschland-berechnungen-100.html

[6] Sachverständigenrat für Umweltfragen, Stellungnahme: Wo stehen wir beim CO2-Budget? Eine Aktualisierung, Korrigierte Fassung Oktober 2024, S. 2, unter: https://www.umweltrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/99_html-Inhalte_Test/2024_CO2-Update/TEST_CO2-Budget.html?nn=400216

[7] Ebd. S. 5.

[8] Kommissariat der deutschen Bischöfe – Katholisches Büro in Berlin -, Stellungnahme zum EU Klimaschutzziel 2030 und einer klimagerechten Ausgestaltung der Instrumente zur Wiederbelebung der Wirtschaft, 28.5.2020, unter: https://kath-buero.de/wp-content/uploads/2020/05/Stellungnahme-zum-EU-Klimaschutzziel-2030-und-einer-klimagerechten-Ausgestaltung-der-Instrumente-zur-Wiederbelebung-der-Wirtschaft_2020-05-28.pdf

[9] Die deutschen Bischöfe – Kommission für gesellschaftliche und soziale Fragen, Zehn Thesen zum Klimaschutz. Ein Diskussionsbeitrag, hrsg. vom Sekr. der DBK, 2019, S. 13.

[10] Kommissariat der deutschen Bischöfe – Katholisches Büro in Berlin -, Kirchliche Anliegen zur Klimaschutzpolitik im Rahmen der Koalitionsverhandlung, 3. November 2021, S. 1, 3 ff., unter: https://kath-buero.de/wp-content/uploads/2021/11/211111-Kirchliche-Anliegen-zur-Klimaschutzpolitik_mit-Einleitung.pdf

[11] Kommissariat der deutschen Bischöfe – Katholisches Büro in Berlin –, Stellungnahme zur Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie Weiterentwicklung 2021, 1. November 2020, S. 3, unter: https://kath-buero.de/wp-content/uploads/2020/11/201101-KB-Stellungnahme-DNS-DF.pdf 

[12] Hierzu und zur Forderung der Berücksichtigung des „Kategorischen Nachhaltigkeitsimperativs“ in Abwägungs- und Ermessensentscheidungen der öffentlichen Hand: Kommissariat der deutschen Bischöfe – Katholisches Büro in Berlin –, Stellungnahme zur Dialogfassung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie Weiterentwicklung 2024, 26. Juli 2024, S. https://kath-buero.de/wp-content/uploads/2024/07/240726-KB-Stellungnahme-zur-DNS-DF-2024.pdf

[13] Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 2656/18, 1 BvR 96/20, 1 BvR 78/20, 1 BvR 288/20, 1 BvR 96/20, 1 BvR 78/20, Beschluss vom 24. März 2021.

[14] Vgl. Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 2656/18, 1 BvR 96/20, 1 BvR 78/20, 1 BvR 288/20, 1 BvR 96/20, 1 BvR 78/20, Beschluss vom 24. März 2021, Rz. 218, nach dem „der Budgetansatz zur Plausibilitätskontrolle geeignet sei, um zu überprüfen, ob die Summe der nach dem Pariser Übereinkommen national festzulegenden Beiträge global zur Erreichung der Ziele des Pariser Übereinkommens genüge; an diesem Maßstab müssten sich die nationalen Beiträge beim globalen Aushandlungsprozess messen lassen.“.

[15] Sachverständigenrat für Umweltfragen, Stellungnahme: Wo stehen wir beim CO2-Budget? Eine Aktualisierung, Korrigierte Fassung Oktober 2024, S. 6, unter: https://www.umweltrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/99_html-Inhalte_Test/2024_CO2-Update/TEST_CO2-Budget.html?nn=400216

[16] Vgl. hierzu bspw. Agora Energiewende / Agora Verkehrswende / Stiftung Klimaneutralität, Das Klimaschutz-Sofortprogramm – 22 Eckpunkte für die ersten 100 Tage der neuen Bundesregierung, August 2021, oder den Impuls von Agora Energiewende / Agora Verkehrswende / Stiftung Klimaneutralität zu „Politikinstrumente für ein klimaneutrales Deutschland“ vom Juni 2021.

[17] Kommissariat der deutschen Bischöfe – Katholisches Büro in Berlin -, Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Bundes-Klimaschutzgesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drs. 19/14337), zum Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung zur Umsetzung des Klimaschutzplans 2050 (Drs. 19/13900) sowie zum Entwurf eines Gesetzes über ein nationales Emissionshandelssystem für Brennstoffemissionen, 30. Oktober 2019, S. 5 ff., unter: https://kath-buero.de/wp-content/uploads/2019/10/191030-Stellungnahme-KB-zum-Klimaschutzpaket.pdf

[18] Die deutschen Bischöfe – Kommission für gesellschaftliche und soziale Fragen, Zehn Thesen zum Klimaschutz. Ein Diskussionsbeitrag, hrsg. vom Sekr. der DBK, 2019, S. 18 f.

[19] Kommissariat der deutschen Bischöfe – Katholisches Büro in Berlin –, Stellungnahme zur Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie Weiterentwicklung 2021, 1. November 2020, S. 11, unter: https://kath-buero.de/wp-content/uploads/2020/11/201101-KB-Stellungnahme-DNS-DF.pdf 

[20] Gemeinsame Stellungnahme des Kommissariats der deutschen Bischöfe – Katholisches Büro in Berlin – und der Bevollmächtigten des Rates der EKD bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union zum Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung, 3. September 2025, S. 6 f., unter https://kath-buero.de/wp-content/uploads/2025/09/250903-KB-EKD-Stellungnahme-Wohnungsbau-GE.pdf

[21] Kenkmann, T. / Gargya, D./ Bei der Wieden, M./ Bürger, V./, Klimaschutz in Nichtwohngebäuden: Herausforderungen für soziale Einrichtungen, hrgs. Umweltbundesamt, Texte 96/2024, S. 20, unter: https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/klimaschutz-in-nichtwohngebaeuden-herausforderungen

[22] Ebd., S. 13.

[23] Ebd., S. 12.

[24] Vgl. hierzu das Forderungspapier der BAGFW „Transformation zur Klimaneutralität in der freien Wohlfahrtspflege ermöglichen“ vom 1.07.2024, unter: https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&opi=89978449&url=https://www.bagfw.de/fileadmin/user_upload/Veroeffentlichungen/Publikationen/2024-07-01_BAGFW_Forderungspapier_RefinanzierungKlimaschutz_akt.pdf

[25] Vgl. hierzu im Detail die Stellungnahme des Kommissariats der deutschen Bischöfe – Katholisches Büro in Berlin – zur Überarbeitung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung 2025, 6. Oktober 2025, unter: https://kath-buero.de/wp-content/uploads/2025/10/251006-KB-Stellungnahme-Ueberarbeitung-AGVO.pdf sowie die Stellungnahme des Kommissariats der deutschen Bischöfe – Katholisches Büro in Berlin – zur Überarbeitung der Empfehlung 2003/361/EG der Europäischen Kommission betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen, 12. Mai 2025, unter: https://kath-buero.de/wp-content/uploads/2025/07/250512-Stellungnahme-KB-KMU-Empfehlung.pdf

[26] Kommissariat der deutschen Bischöfe – Katholisches Büro in Berlin -, Kirchliche Anliegen zur Klimaschutzpolitik im Rahmen der Koalitionsverhandlungen, 3. November 2021, S. 2, 7 f., unter: https://kath-buero.de/wp-content/uploads/2021/11/211111-Kirchliche-Anliegen-zur-Klimaschutzpolitik_mit-Einleitung.pdf.

[27] Vgl. RKW Kompetenzzentrum, Fachkräftesicherung und Personalentwicklung in der Bauwirtschaft, S. 2, unter: https://www.rkw-kompetenzzentrum.de/publikationen/faktenblatt/fachkraeftesicherung-und-personalentwicklung-in-der-bauwirtschaft/die-fachkraefte-der-baubranche-werden-immer-aelter/

[28] Vgl. hierzu auch Kommissariat der deutschen Bischöfe – Katholisches Büro in Berlin -, Kirchliche Anliegen zur sozialverträglichen Ausgestaltung von Klimaschutz im Rahmen der Koalitionsverhandlung, 3. November 2021, unter: https://kath-buero.de/wp-content/uploads/2024/07/211111-Kirchliche-Anliegen-zur-sozialvertraeglichen-Ausgestaltung-von-Klimaschutz_mit-Einleitung.docx.pdf

[29] Die deutschen Bischöfe – Kommission für gesellschaftliche und soziale Fragen, Zehn Thesen zum Klimaschutz. Ein Diskussionsbeitrag, hrsg. vom Sekr. der DBK, 2019, S. 20.

[30] Vgl. hierzu auch Kommissariat der deutschen Bischöfe – Katholisches Büro in Berlin -, Kirchliche Anliegen zur sozialverträglichen Ausgestaltung von Klimaschutz im Rahmen der Koalitionsverhandlung, 3. November 2021, unter: https://kath-buero.de/wp-content/uploads/2024/07/211111-Kirchliche-Anliegen-zur-sozialvertraeglichen-Ausgestaltung-von-Klimaschutz_mit-Einleitung.docx.pdf

[31] Andreas Löschel, Wie fair ist die Energiewende, in: ifo Schnelldienst 6/2021, 16. Juni 2021, S. 5.

[32] Vgl. hierzu auch Kommissariat der deutschen Bischöfe – Katholisches Büro in Berlin -, Kirchliche Anliegen zur sozialverträglichen Ausgestaltung von Klimaschutz im Rahmen der Koalitionsverhandlung, 3. November 2021, unter: https://kath-buero.de/wp-content/uploads/2024/07/211111-Kirchliche-Anliegen-zur-sozialvertraeglichen-Ausgestaltung-von-Klimaschutz_mit-Einleitung.docx.pdf

[33] Lamb, William / Antal, Miklos et. al., What are social outcomes of climate policies? A systematic map and review of the ex-post literature, Environmental Research Letters (Accepted Manuscript 12/11/2020), S. 19.

[34] Ebd.

[35] Vgl. hierzu Kommissariat der deutschen Bischöfe – Katholisches Büro in Berlin -, Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Bundes-Klimaschutzgesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drs. 19/14337), zum Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung zur Umsetzung des Klimaschutzplans 2050 (Drs. 19/13900) sowie zum Entwurf eines Gesetzes über ein nationales Emissionshandelssystem für Brennstoffemissionen, 30. Oktober 2019, S. 7f., unter: https://kath-buero.de/wp-content/uploads/2019/10/191030-Stellungnahme-KB-zum-Klimaschutzpaket.pdf

[36] Burger, Andres / Bretschneider, Wolfgang, Umweltschädliche Subventionen in Deutschland – Aktualisierte Ausgabe 2021, Hrsg.  Umweltbundesamt, Texte 143/2021, Oktober 2021, S. 98.

[37] https://www.eea.europa.eu/en/analysis/indicators/fossil-fuel-subsidies

Vorschlag
des Kommissariats der deutschen Bischöfe - Katholisches Büro in Berlin -
zum
Klimaschutzprogramm der Bundesregierung
Anlässlich

der Öffentlichkeitsbeteiligung des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit