Wir begrüßen die Vorlage des Entwurfs „Weiterentwicklung des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz“ [im Folgenden: ANK-E] und danken für die Möglichkeit der Stellungnahme. Zugleich möchten wir darauf hinweisen, dass die Frist sehr kurz bemessen ist und in die Sommerurlaubszeit fällt. Daher können wir uns zum jetzigen Zeitpunkt nur auf einige wenige Punkte beziehen und behalten uns weitere und ausführlichere Anmerkungen vor.
Als Kirchen ist uns die Bewahrung der Schöpfung ein wesentliches Glaubensanliegen und Handlungsauftrag. Wir streben an, die Umsetzung von Nachhaltigkeit mit modernen und mit jahrhundertealten Konzepten voranzubringen, zu einem Umdenken über den Eigenwert von Tieren, Pflanzen und Ökosystemen beizutragen, den Wertewandel für mehr Schöpfungsgerechtigkeit zu fördern und hierzu auch Impulse für Regeländerungen auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene zu setzen. Letztlich bedarf es eines grundlegenden Kultur- und Wertewandels in den Gesellschaften, in dem Achtsamkeit gegenüber der Schöpfung und deren Wert jenseits von Wachstum und Konsum an Bedeutung gewinnen.[1] Denn Gottes Schöpfung geht nicht im Gebrauchen der Welt als Materiallager unserer Vorhaben auf, ihr kommt ein Eigenwert zu.
Natürlichen Klimaschutz sehen wir dabei als Schlüssel an, die beiden großen, die Schöpfung bedrohenden Krisen unsere Zeit – die globale Temperaturerhöhung und den massiven Verlust an biologischer Vielfalt – gleichzeitig anzugehen.
In den Kirchen existiert ein großes Interesse am Natürlichen Klimaschutz. Dies ist sowohl in den institutionellen und ehrenamtlichen Strukturen der Kirchen als auch in kirchlichen Verbänden und vor Ort in den Kirchengemeinden verankert. In die Erstellung der Stellungnahme haben wir daher die Expertise der evangelischen und katholischen Umweltbeauftragen der Landeskirchen und (Erz-) Diözesen, der KLB Deutschland – Katholischer Verband für Menschen in ländlichen Räumen sowie des Zentrum Bildung und Gesellschaft der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau einbezogen.
I. Allgemeines
Der im ANK-E beschriebene Umbau des Waldes, die Wiedervernässung der Moore oder auch die Klimaanpassung der Böden und Humussteigerung sind sehr langfristig anzulegende Maßnahmen, für deren Umsetzung die Weichen jetzt zu stellen sind. Jedes weitere Warten verringert Handlungsoptionen. Insbesondere mit Blick auf den Waldumbau sind die im ANK avisierten Zeiträume von zwanzig Jahren eher ein zu kurzer Horizont. Viele der gewünschten Wirkungen werden sich erst später entfalten. Ein Blick auf die Ergebnisse der Bundeswaldinventur von 2022 macht dies deutlich.
Generell sei darauf hingewiesen, dass jegliche Maßnahme auf Basis eines zukünftigen ANK nur zu einem nachhaltigen Erfolg führen wird, wenn wir als Gesellschaft bereit sind, die großen Verursacher des Klimawandels – Verkehr, Wärme- und Stromerzeugung, Güterproduktion und -konsum sowie den damit verbundenen enormen Rohstoffverbrauch – mit einzubeziehen. Der ANK-E zielt auf die Landnutzung, die Bundespolitik darf jedoch in diesen anderen Bereichen den Zielen des ANK nicht zuwiderlaufen, damit es seine Wirkung entfalten kann. So hat beispielsweise die weiterhin fortschreitende Versiegelung für Verkehrsinfrastruktur, Gewerbe und Wohnen gerade in Bezug auf die Biodiversität, die CO2-Bindung in Böden und den Wasserhaushalt eine nicht zu unterschätzende negative Wirkung und muss minimiert werden. Da Wälder unter den Bedingungen des Klimawandels keine dauerhaft zuverlässigen CO2-Senken darstellen, ist eine CO2-bindende Landnutzung grundsätzlich sinnvoll. Sie kann jedoch mangelnde Emissionsminderungen in anderen Sektoren nicht hinreichend ausgleichen.
Insgesamt ist deutlicher zu benennen, dass Klimaschutz verbunden mit bzw. durch wirksamen
Wald-, Boden- und Moorschutz nur gemeinsam mit der Landwirtschaft und Forstwirtschaft zu erreichen ist. Beispiele für „Verträge“ zwischen Landwirtschaft, Natur- und Klimaschutz und Gesellschaft werden bereits in einzelnen Bundesländern umgesetzt, z.B. Vertragsnaturschutz in Niedersachsen, „Der niedersächsische Weg“.
Zu beachten ist, dass sich die verschiedenen Maßnahmen und ihre Förderung über das ANK und die Förderungen über die GAP gegenseitig ergänzen und nicht in gegenteilige Richtungen wirken. Hier ist ein Zusammenwirken von ANK und GAP und den jeweiligen Ministerien unabdingbar. Mit Blick auf die GAP nach 2027 und den zu entwickelnden DNRPP ist dies von besonderer Bedeutung. Dies gilt ganz besonders beim Themenbereich 3 „Landwirtschaftlich genutzte mineralische Böden“.
Leider zeichnet sich derzeit ab, dass bei der Neuausrichtung der GAP nach 2027 die Bedeutung der Förderung von Agrarumwelt-, Bodenschutz- und landwirtschaftlichen Klimaschutzmaßnahmen gegenüber den Vorjahren sinkt.
II. Erwägungen zu einzelnen Themenbereichen
Themenbereich 1: Moorschutz
Wir begrüßen den besonderen Fokus, den der ANK-E auf den natürlichen Klimaschutz durch den Schutz und die Wiedervernässung der Moorböden legt. Ihr Schutz und ihre Renaturierung können viel zum Klima- und Artenschutz beitragen.
Allerdings ist die Umsetzung der Moorschutzstrategie noch nicht so fortgeschritten, wie es, vor allem mit Blick auf die Langfristigkeit der Wirkungen, notwendig ist. Der Hinweis, dass Umsetzungshemmnisse abgebaut werden sollen, ist daher nicht hinreichend. Die Ausführungen zum Thema Moore sind insofern zu ergänzen. Die bestehenden oder durch unterschiedliche Programme herbeigeführten Konflikte z.B. zwischen Klimaschutz und Biodiversitätsförderung müssen aufgelöst bzw. dürfen zumindest nicht manifestiert werden. Die Ausführungen im Entwurf zur Wertschöpfung erwähnen die Moor-PV ausschließlich als eine zusätzliche Maßnahme bei der Mehrfachnutzung. Dieses ist auch mit Blick auf die Notwendigkeit der Förderung erneuerbarer Energien nicht hinreichend. Wir regen daher als Schlüssel zur Umwandlung eine Bevorzugung von Freiflächen-PV-Anlangen auf wiedervernässten Moorflächen gegenüber ausschließlich zur Stromerzeugung genutzter Ackerflächen und Wiesen an.
Der Ausgleich eines Ertragsverlustes in den ersten sieben Jahren und ein Auslaufen der Förderung 2040 stehen im Widerspruch zur oben beschriebenen, notwendigen Langfristigkeit der Maßnahmen. Wenn eine Bewirtschaftungsmöglichkeit keine ausreichend stabil planbare Einkommenserzielung mit sich bringt, wie es z.B. Freiflächen-PV-Anlagen auf wiedervernässten Moorflächen tun, werden Landwirte diese nicht durchführen. Das neue ANK muss hier eine langfristige Perspektive für Landwirte berücksichtigen.
Regionale Landschaftspflegeverbände, die an der Schnittstelle zwischen Landwirtschaft, Naturschutz und Kommunen arbeiten und oft über ein sehr hohes Wissen über die jeweiligen regionalen Landschaften einschließlich Moorökosysteme besitzen, sollten strategisch stärker bei Wiedervernässungsprojekten einbezogen werden.
Bei Wiedervernässungsstrategien sollten zwecks Konfliktreduktion sowohl die Perspektiven der Landeigentümer als auch die der Landpächter frühzeitig einbezogen werden. Auch ist ein kritisches Hinterfragen der ökonomischen Tragfähigkeit von nassen Bewirtschaftungssystemen wie Paludikulturen notwendig, da die Wiedervernässung auf Dauer angelegt ist und nicht einfach wieder umgekehrt werden kann. Die ökonomische Tragfähigkeit sollte deshalb intensiv betrachtet und durch unterschiedliche Forschungs- und Förderprogramme begleitet werden.
Auch eine Art Gesellschaftsvertrag zur Moorwiedervernässung, der die Lasten der Transformation auf alle Schultern verteilt, ist denkbar.
Themenbereich 3: Landwirtschaftlich genutzte mineralische Böden
Das Instrument des „Carbon Farming“, genannt auf S. 9, Rn 297 ff. im Kontext von Themenbereich 1 „Moorschutz“, ist kritisch zu sehen. Beim Konzept „Carbon Farming“ geht es um sehr große Finanzvolumina aus dem Kohlendioxid-Zertifikathandel. Bisher bestehen jedoch zahlreiche Probleme bei der Erfassung des Humusgehaltes in heterogenen Ackerflächen, der Erhebung der langfristigen Veränderung des Humusgehaltes und der Gefahr der Verlagerung von Biomasse auf Äcker im Programm „Carbon Farming“ mit dem Effekt der Humus-Aushagerung anderer Ackerflächen. In Äckern besteht ein standortspezifisches Humusfließgleichgewicht. Außerdem existiert ein gravierender Unterschied zwischen Nähr- und Dauerhumus. Im Rahmen des zukünftigen ANK sollte deshalb das Thema „Carbon Farming“ in Bezug auf Chancen und Risiken differenzierter aufgegriffen werden.
Im ANK-E-Themenkomplex „Landwirtschaftlich genutzte mineralische Böden“ sollten auch leichter umsetzbare Klimaschutz-Maßnahmen wie Erosionsschutz, Vermeidung von Bodenverdichtungen, effektive Maßnahmen zur Reduktion von Lachgas- und Methanemissionen, Steigerung der Effizienz des Düngereinsatzes, Erhalt der Bodenfruchtbarkeit, Einsatz von hochwertigen Bioabfall-Komposten, Biogasgärrückständen und Wirtschaftsdüngern zumindest kurz erwähnt werden.
Zudem sollte das zukünftige ANK die Flächenkonkurrenz zwischen der Erzeugung von Lebens- und Futtermitteln und dem Anbau nachwachsender Rohstoffe bei der Ausgestaltung seiner Förderprogramme und Maßnahmen entsprechend berücksichtigen.
Themenbereich 4: Siedlungs- und Verkehrsfläche
Kirchliche Antragsteller sind als Körperschaften öffentlichen Rechts in der bisher gültigen Förderlinie „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“ (KfW-Zuschuss Nr. 444) antragsberechtigt. Dies ist sehr zu begrüßen und sollte unbedingt in der kommenden Förderrichtlinie beibehalten bzw. auf weitere Fördertatbestände ausgeweitet werden.
Im ANK-E ist diese Förderlinie die Maßnahme 4.a1 Natur im urbanen Raum. Sie soll fortgeführt und ausgeweitet werden – dies ist aus kirchlicher Sicht uneingeschränkt zu begrüßen. Die „ausgeweiteten“ Förderziele im Detail – bis 2045 sollen u.a. 300.000 zusätzliche Bäume innerorts gepflanzt (das entspricht ca. 100 Bäumen pro Kommune in städtischen Gebieten) und die innerhalb von 20 Jahren zu entsiegelnde Fläche von 100 auf 400 ha gesteigert werden – sollten aber deutlich ambitionierter sein.
Darüber hinaus stellt insbesondere die Anforderung an die Kirchen, für die Antragstellung die Rechtsgrundlage und die Bekanntmachung der verwendeten Kirchensiegel (Echtheitsnachweis) beizulegen (z.B. Siegelgesetz zusammen mit Bekanntmachung im kirchlichen Amtsblatt), die kirchlichen Antragsteller vor erhebliche verwaltungs- und kostentechnische Herausforderungen. Die Bekanntmachung liegt in der Regel nicht vor. Die Ausnahme der Unterschriftsbeglaubigung bei einem Notar ist mit Aufwand und Kosten verbunden. Allein diese Vorgabe ist abschreckend, überfordert die Akteure vor Ort und führt häufig zu Fehlern. Hier braucht es Vereinfachungen.
Anfang 2026 haben sich zudem die Förderbedingungen geändert. Zum einen wurde die Förderquote deutlich gesenkt (in der Regel von 80% auf 50% der förderfähigen Kosten). Zum anderen wurde eine Mindestfördersumme eingeführt (15.000 €). Damit werden nur noch Projekte mit Gesamtkosten ab 30.000 € bezuschusst. Bei einer 50%-Förderung bedeutet dies einen zu leistenden Eigenanteil der Antragsteller von mindestens 15.000 €. Dieser Betrag ist für kirchliche Rechtsträger in der Regel zu hoch. Die meisten Vorhaben, mit denen kirchliche Praktiker im Alltag zu tun haben, sind deutlich niedriger angesetzt und fallen somit nicht mehr unter die Fördervorgaben des ANK. Wir regen daher an, zukünftig die Mindestfördersumme wieder zu senken und/oder die Förderquote zu erhöhen, um das NKK-Förderprogramm für kirchliche Einrichtungen attraktiv zu halten. Das Förderprogramm nennt Voraussetzungen, die sachlich sinnvoll sind, z.B. zur Pflanzenauswahl. Es bringt jedoch Aufwand und Kosten mit sich, angesichts derer nur eine hohe Förderquote zur Umsetzung von Maßnahmen motivieren kann.
Problematisch bleibt jedenfalls seit Einführung der Mindestfördersumme, dass kirchliche Antragsteller nicht zur Weiterleitung zugelassen sind. Wenn daher die Mindestfördersumme beibehalten wird, muss wenigstens das Verbot der Weiterleitung aufgehoben werden. Denn der Mindestzuschussbetrag von 15.000 € wird bei den kirchlichen Körperschaften meistens nur erreicht, wenn mehrere Projekte zusammengefasst werden. Es besteht zudem ein sehr großer nachgelagerter Aufwand. Es wird Fachpersonal für die Projektabwicklung benötigt, über welches die lokalen Kirchenkörperschaften, die zumeist die Grundstückseigentümer sind, in der Regel nicht verfügen. Mehr personelle Ressourcen besitzen die übergeordneten kirchlichen Ebenen, etwa die Kirchenbezirke oder Landeskirchen/Bistümer, die sie für die Initiierung und Umsetzung von Baumpflanzungsprojekten in den Kirchengemeinden einsetzen könnten. Insofern könnten sie einen Antrag mit Projekten mehrerer Gemeinden stellen, müssen die Fördergelder an diese dann aber auch weiterleiten können. Hierfür müssen sie aber eben auch zur Weiterleitung zugelassen werden.
Erhaltungspflicht bis 2045, Bereich B:
Die Verpflichtung zur langfristigen Erhaltung der Pflanzungen ist sachlich nachvollziehbar, jedoch als Fördervoraussetzung gleichzeitig ein Hemmnis, überhaupt Maßnahmen durchzuführen. Denn eine solche Verpflichtung ist mit hohen finanziellen Risiken verbunden, die aufgrund der klimatischen Bedingungen teilweise außerhalb des eigenen Einflussbereichs liegen. Dies macht der Hitzesommer 2026 nochmals deutlich, wobei diese Temperaturen für den Sommer in Zukunft wahrscheinlich eher die Regel als die Ausnahme sein werden. Diese finanziellen Risiken, die Absenkung der Förderquote auf 50% und die mit der Beantragung, Begleitung und Abrechnung eines Projekts einhergehende administrative Mehrarbeit lassen das Förderprogramm kaum noch interessant erscheinen. Bei einer Förderquote von 80% wären diese Risiken und diese Mehrarbeit unter Umständen noch vertretbar, bei einer Quote von 50% nicht mehr. Insofern ist die Idee der langen Zweckbindungsfrist nur dann zielführend, wenn sie mit einer hohen Förderquote verbunden wird. Alternativ könnten bei einer geringen Förderquote die Anforderungen gesenkt werden, z.B. als Bedingung: „Erhaltung der Grünfläche mit klimaangepasster Vegetation“ bis mindestens 2045, nicht zwingend mit einer Pflanzung derselben Art. Ein anderer denkbarer Ansatz wäre es, eine Ausnahme in Fällen höherer Gewalt und unmittelbar klimawandelbedingter Extremwetterereignissen einzuführen.
Förderung von Bewässerung, Maßnahme B.2 „Pflanzung von Einzelbäumen“:
Die Tröpfchenbewässerung ist nicht förderfähig, sondern dies sind nur Gießsäcke und Gießmulden, die händisches Bewässern erfordern. Gerade vor dem Hintergrund der Erhaltungspflicht, des auch in Deutschland festzustellenden Anstiegs der Durchschnittstemperatur und des hohen Personalaufwands für Grünpflege wäre es angebracht, auch bei den Einzelbäumen Tröpfchenbewässerung als förderfähige Maßnahme in das neue ANK aufzunehmen. Da Tröpfchenbewässerung die Kosten für die Entwicklungspflege senkt, ist insgesamt nicht mit Mehrkosten zu rechnen. Auch Baumarten, die relativ unempfindlich gegenüber Trockenheit sind, benötigen in den ersten Jahren eine regelmäßige Bewässerung.
Keine Zwischenauszahlung bei Modul B.5 – Mehrjährige Entwicklungspflege:
Da sich die mehrjährige Entwicklungspflege über drei Jahre erstreckt, müssen die kompletten Mittel vorgestreckt werden, was hinsichtlich der Haushaltsabrechnung und Liquidität Hürden aufbaut und die administrative Abwicklung erschwert. Es wäre sehr wünschenswert, hier die gleichen Möglichkeiten der Abrechnung einzuräumen wie bei den anderen Fördertatbeständen.
Personalkostenförderung:
Wir schätzen die grundsätzliche Förderung von Personalkosten sehr. Eine Verstetigung ist sehr wünschenswert, um die fachliche Betreuung zu sichern.
Abschließend ist zum Themenbereich 4 „Siedlungs- und Verkehrsfläche“ festzuhalten: Wenn der Fördermittelgeber beabsichtigt, kirchliche Rechtsträger zu erreichen, müssen die Programme so ausgestaltet werden, dass sie den organisatorischen und rechtlichen Realitäten kirchlicher Träger Rechnung tragen.
Nicht zuletzt vor dem Hintergrund hoher sommerlicher Temperaturen in dicht besiedelten Räumen sind verstärkt Maßnahmen zur Entsiegelung vorzunehmen. Der Entwurf greift diese Thematik in Themenbereich 4: „Siedlungs- und Verkehrsflächen“ auf.
Nach wie vor beträgt der tägliche Flächenverbrauch laut UBA 50 ha/Tag. Bis zum Jahr 2030 sollen laut Deutscher Nachhaltigkeitsstrategie unter 30 ha/Tag und erst im Jahr 2050 das Netto-Null-Ziel erreicht werden. Aus Kirchensicht sind diese Reduktionsziele viel zu weit in die Zukunft verlagert worden, zumal der Flächenverbrauch oftmals auf Böden mit hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit stattfindet. Diese Standorte sind für die Ziele des ANK, Ernährungssicherheit, Biodiversität und Wasserregulation, besonders wichtig. Das neue ANK sollte deshalb politisch kohärent mit den Themen des flächenbezogenen Bodenschutzes sowie des qualitativen Bodenschutzes zusammen gedacht werden.
Themenbereich 5: Gesamtsystem Landschaftswasserhaushalt als Fundament für wirksamen Klimaschutz
Maßnahmen im Rahmen des ANK zur Erhöhung des Wasserrückhaltes in den Landschaften bei gleichzeitigem Schutz der Ortschaften vor Hochwässern und Starkregenereignissen beziehen viele verschiedene Maßnahmen ein. Dem Auenschutz kommt dabei mittel- und langfristig eine besondere Bedeutung zu. Deshalb sollte der Aufkauf von strategisch wichtigen Auenverbundflächen durch die öffentliche Hand im Rahmen des neuen ANK geprüft werden.
Die Anlage zur Klimaschutzwirkung ist aus unserer Sicht sehr positiv gerechnet und wird so voraussichtlich nicht erreichbar sein.
Themenbereich 8: Übergreifende Ziele und Maßnahmen
In Maßnahme 8b4: Weitere Bildungsmaßnahmen zum Natürlichen Klimaschutz (Rn 1249, S. 31) heißt es:
„Mit vielfältigen Bildungsmaßnahmen zum Themenkomplex des natürlichen Klimaschutzes sollen möglichst viele Menschen durch Aktivitäten und Projekte in der frühkindlichen Bildung, der schulischen und beruflichen Bildung sowie des lebenslangen Lernens erreicht werden.“
Die ausdrücklich vorgesehene Stärkung von Bildungsmaßnahmen zum natürlichen Klimaschutz begrüßen wir sehr.
Insgesamt bietet der ANK-E die Chance, Themen wie Moorbodenschutz, Schwammlandschaft, Humusaufbau und klimaresiliente Böden noch stärker praxisnah für Schulen, Familien und Entscheidungsträger in der Region aufzubereiten, wie es bereits jetzt kirchliche Bildungsträger tun. Zu nennen sind hier Kitas, Kinder- und Jugendarbeit sowie Erwachsenenbildung (z.B. Ev. und Kath. Akademien der Landeskirchen bzw. Bistümer).
Gerade in Verbindung mit Landnutzung und Klimaschutz regen wir an, hier den „Lernort Bauernhof“ (Interessengemeinschaft Lernort Bauernhof) näher einzubinden.
Wichtig erscheint uns weiterhin, dass das ANK nicht nur einzelne Maßnahmen fördert, sondern auch regionale Prozesse, Bildung und Kooperationen ermöglicht. In den im Entwurf vorgesehenen Leuchtturmregionen für eine nachhaltige Bewirtschaftung von Moorböden sehen wir eine gute Möglichkeit, Menschen vor Ort zu beteiligen.
Rund um den Themenkomplex ANK sollten in der öffentlichen Kommunikation die Aspekte „Umwelt- und Gesundheitsschutz, gesellschaftliche, ökonomische und geopolitische Resilienz und öffentliche Sicherheit“ mit behandelt werden. Das Sondergutachten des WBGU 2026 „Umwelt prägt Sicherheit“ greift die Zusammenhänge gut auf.
Berlin, den 2. September 2026
[1] Gemeinsame Stellungnahme des Kommisssariats der deutschen Bischöfe – Katholisches Büro in Berlin – und der Bevollmächtigten des Rates der EKD bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union zum Entwurf eines Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz vom 28.10.2022, abzurufen unter: https://kath-buero.de/stellungnahme/gemeinsame-stellungnahme-zum-entwurf-eines-aktionsprogramms-natuerlicher-klimaschutz-des-bundesministeriums-fuer-umwelt-naturschutz-nukleare-sicherheit-und-verbraucherschutz und https://www.ekd.de/synoden_assets/stellungnahme-zum-entwurf-aktionsprogramm-klimaschutz-75942.htm.
