Seelsorge während der Corona-Pandemie
Juli 2026

Gemeinsame Stellungnahme des Kommissariats der deutschen Bischöfe – Katholisches Büro in Berlin – und der Bevollmächtigten des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union zu Seelsorge während der Corona-Pandemie – Learnings und Erwartungen für kommende Pandemien

1. Seelsorge: von der Seele der Menschen und dem Herzen der Kirche

„In der Seelsorge schlägt das Herz der Kirche. Durch Seelsorge möchte die Kirche Menschen in unterschiedlichen Situationen nahe sein; sie steht solidarisch an ihrer Seite. Sie will ihnen durch glaubende und hoffende Mitmenschen dabei helfen, ihr Leben zu deuten und in Würde zu leben.“[1] Im Jahr 2022 und damit in der Spätphase der Covid-19-Pandemie haben die katholischen Bischöfe ein „Wort zur Seelsorge“ herausgebracht. In der Rede von Seelsorge als Solidarität mit den Menschen und ihrer Lebensgeschichte sowie von dem Auftrag, bei der Lebensdeutung und bei einem Leben in Würde zu helfen, wird hier der Auftrag von Seelsorge gebündelt. Dieser ist nicht genuin katholisch, sondern ökumenisch – dasselbe gilt für ein solches Verständnis von Seelsorge.[2]

Immer steht also die ratsuchende Person im Zentrum. In der Seelsorge werden Menschen in akuten Krisen (etwa durch Notfallseelsorge, Telefonseelsorge), bei existentiellen Fragen (etwa durch Seelsorge in der Gemeinde, in Jugend- oder Seniorengruppen oder durch Seelsorge in Krankenhäusern und Alten- sowie Pflegeheimen), in besonderen Diensten (etwa durch   Militär-, Polizei- oder Feuerwehrseelsorge), an besonderen Orten (etwa durch Klinik-, Schul-, Flughafen- oder Gefängnisseelsorge) oder zu besonderen Zeiten (etwa durch Urlauberseelsorge) begleitet. Konkret heißt dies, dass haupt- und ehrenamtliche Mitglieder der Kirche Menschen in Nöten nicht allein lassen, sondern gemeinsam aushalten, was gerade in den „Grauzonen des Lebens“ geschehen ist, dort eine Antwort braucht und noch keine hinreichende Antwort findet. Dies macht Seelsorge nicht nur zu einem Dienst der Kirche, sondern auch zu einer wertvollen, weil lebensdienlichen Konkretion universaler Nächstenliebe.

Dabei gilt jedoch auch: Seelsorge ist kein Dienst, der Schlagzeilen macht. Vielmehr geschieht sie im Kleinen, in der 1:1-Situation, oft in einem Moment größter Not. Gleichwohl ist Seelsorge gerade durch diese Solidarität in einer existentiellen individuellen Krisensituation auch ein integraler Bestandteil gesellschaftlicher Resilienz, denn sie trägt ganz konkret und dabei nachhaltig zur individuellen Krisenbewältigung für Personen und deren Umfeld bei, die von Not betroffen sind. Begleitung im Sterben, das gemeinsame Aushalten von Fragen, Tränen und Wut, das Spenden von Sakramenten, Segnungen und das Vollziehen vertrauter Riten gehören deshalb dazu. Dadurch ermöglicht die Seelsorge, im Gespräch Worte für und in der Krisensituation zu finden und auf diese Weise dazu beizutragen, einen Umgang mit ihr zu finden.

So unverzichtbar diese Dimension der Seelsorge ist, Seelsorge geht über Krisenbegleitung hinaus. Sie richtet sich auch an Menschen in schönen Phasen ihres Lebens, etwa bei der Tauf- oder Ehevorbereitung.[3] Menschen wenden sich zudem in der Gottesdienstgemeinschaft der Pfarrgemeinde oder in speziellen Gruppen und Gemeinschaften an Seelsorgende, wenn sie geistliche Begleitung suchen oder ihren Glauben leben und vertiefen möchten. Seelsorge erfolgt aber auch durch Sakramente. Diese signalisieren den Gläubigen, dass Gott die Menschen in ihren Leben mit seiner Kraft stärken möchte.[4] Insgesamt sind die Orte von Seelsorge vielfältig. Sie findet in Räumen statt, die Begegnung, Austausch und Bestärkung in einer Gemeinschaft ermöglichen, wie etwa in Jugend- oder Seniorengruppen, im Kirchenchor oder im Gebetskreis.

Die Vielfältigkeit der Seelsorge zeigt, dass damit auch eine große Verantwortung verbunden ist: Dies erklärt, warum es zu diesem Dienst sowohl eine innere Berufung als auch Qualitätsstandards, eine solide Ausbildung sowie den beständigen Austausch, die Supervision und die Fortbildung braucht.[5]

2. Learnings aus der Zeit der Corona-Pandemie

2.1 Bedeutsam und lebensdienlich: präsentische Seelsorge auch in Krisenzeiten

Gerade in Krisenzeiten ist seelsorgerliches Handeln wesentlich, denn hier braucht es den „konkreten Dienst am Nächsten“ und damit die klare Priorität der Kirchen, Menschen zu begleiten, zu stärken und krisensensibel „emotional und seelisch zu stabilisieren, Halt und Orientierung zu geben sowie vorhandene Ressourcen in den jeweiligen Bewältigungshaushalten und Beziehungsstrukturen zu aktivieren.“[6] Mit anderen Worten: Es gilt, durch die Seelsorge den einzelnen Menschen in seiner Angst, Not und angesichts von hochgradig herausfordernden Erfahrungen nicht allein zu lassen. Was das „Ökumenische Rahmenkonzept Seelsorge“ vom März 2026 festhält, hat sich bereits in der Zeit der Covid-19-Pandemie verdeutlicht: In allen Seelsorgebereichen zeigte sich, dass Kirchen – insbesondere in den Phasen der zwei Lockdowns – ein wichtiger Ort des geteilten Trostes waren. Gesprächsräume im analogen wie im digitalen Raum, Seelsorgeangebote im Freien rund um Kirchen sowie die Begleitung von Sterbenden und Angehörigen erzählen davon. Um der Angst, Vereinsamung sowie der Isolierung entgegenzutreten, ist die konkret gelebte Seelsorge in der Begegnung also unverzichtbar. Ebenso helfen gemeinsame Gebete und Rituale und damit vertraute Formen, Texte und Vollzüge dabei, Angst-Dynamiken zu durchbrechen und Raum für Trost zu bieten. Hilfe zur Bewältigung kann bedeuten, dass Ängste dadurch, dass sie ausgesprochen und geteilt sowie neu eingeordnet werden, an Kraft verlieren. Dies beinhaltet womöglich auch, dass durch Seelsorge der Mensch weniger anfällig für Haltungen und Verschwörungserzählungen wird, die ihre Kraft und Wirkmächtigkeit aus der Angst ziehen.[7] Auf diese Weise – und dies wird etwa aus den Bereichen der Polizei- oder Militärseelsorge berichtet – leistet Seelsorge nicht nur einen Beitrag zur Reflexion der eigenen Fragen und Gemütslagen, sondern letztlich auch zur Wahrung eines zivilen Umgangs in der Gesellschaft und damit auch zum Schutz der Demokratie.[8]

Die große Bedeutung der Seelsorge ergibt sich aber nicht allein aus ihrer positiven Konnotation. Sie zeigt sich auch in dramatischen gegenteiligen Erfahrungen in der Zeit der Pandemie: Patientinnen und Patienten, die ohne Beistand in Krankenhäusern verstorben sind. Angehörige, die sich nicht von Sterbenden verabschieden konnten und bis in die Gegenwart hinein mit der letzten gemeinsamen Begegnung hadern, so diese aufwühlend und kein angemessener Abschied gewesen ist. Menschen, die nicht zu Beerdigungen gehen und sich verabschieden konnten. Diese Erfahrungen wirken nach und finden in innerer wie äußerer Erschöpfung sowie in der Einsamkeit ihren Ausdruck. Sie zeigen sich aber auch in einer mangelnden Sprachfähigkeit für die eigene Gefühlslage sowie in Wut und Misstrauen, die sich aus dem erlittenen Schmerz speisen.[9] Mit anderen Worten: Es ist weder zu unterschätzen noch gegenwärtig hinreichend abzusehen, was es in der Konsequenz bedeutet, in so ausgeprägter Unmittelbarkeit mit Tod, der eigenen Endlichkeit, der eigenen Vulnerabilität und der damit einhergehenden Todesangst und der Trauer konfrontiert gewesen zu sein. Mit Blick auf die Studien des Kultur­historikers Philippe Ariès ist davon auszugehen,[10] dass dies eine nachhaltige, weil erschütternde Erfahrung gewesen ist. Ähnliches legt die Strategie der Bundesregierung gegen Einsamkeit (Dezember 2023) nahe, die explizit die Covid-19-Pandemie für eine gesteigerte Wahrnehmung von Einsamkeit (42,3 % im zweiten Lockdown) verantwortlich macht und dann Einsamkeit auch als politische Herausforderung erkennt. Schließlich könne sie einen negativen Einfluss auf demokratische Teilhabe entfalten.[11]

Vor diesem Hintergrund bestätigen die Erfahrungen der Corona-Pandemie im Hinblick auf Seelsorge grundsätzlich zwei Gesichtspunkte: Erstens ist Seelsorge in Krisen und ihrer Erwartung für die Resilienz der Gesellschaft bedeutsam – und zweitens: Es braucht auch und gerade in Krisenzeiten möglichst die Chance zu einer direkten Begegnung, einem direkten Gespräch und einer direkten Geste etwa des Segnens oder der auch körperlichen Vergewisserung, nicht allein in der Krise unterwegs zu sein. In der Konsequenz heißt das: Wenn die Balance zwischen dem Schutz der Gesundheit sowie dem menschenwürdigen Leben und Sterben bei der nächsten Krisensituation zu bestimmen ist, ist hierbei die Bedeutung und Lebensdienlichkeit der Seelsorge unbedingt zu beachten. Das heißt auch, dass hier entsprechende Räume zu öffnen oder bestehende Räume der Seelsorge zu bewahren sind.

2.2 Unterschiedliche Erfahrungen in den verschiedenen Seelsorgefeldern

Die Corona-Pandemie führte in allen Seelsorgefeldern zu Beschränkungen bei den persönlichen Kontakten. Besonders stark war dies bei der Seelsorge, die vorwiegend bei Veranstaltungen stattfand, insbesondere in Kirchengemeinden, Schulen und in der Jugendarbeit. Gerade in den Gemeinden, aber auch in der Jugendarbeit wurde zudem eine gewohnte Tagesstruktur vermisst. Zudem fühlten sich Gläubige durch den Verzicht der Kirchen auf Gottesdienste allein gelassen. Ihnen fehlten das gemeinsame Gebet sowie die Eucharistie und das Abendmahl als Bestärkung gerade in schwerer Zeit. Kurzum: Es wurde die Gemeinschaft vermisst, die sonst in kirchlichen Gemeinden und Gruppen gelebt wurde. Neben digitalen Angeboten[12] bemühten sich die Kirchen mit Gottesdiensten im Freien, Vorgaben zum „Singen mit Abstand“ und mit vielfältigen Materialien mit spirituellem Inhalt, etwa für Hausgottesdienste, auch analoge Hilfestellung zu leisten. Ferner legten die Kirchen bereits im April 2020 Konzepte vor, wie Gottesdienste mit Schutzvorkehrungen stattfinden konnten.[13] Auswertungen verschiedener Maßnahmen zeigen, dass die Angebote bestimmte Milieus erreicht haben, in anderen aber zu wenig präsent waren.

In der Altenpflege war es haupt- und ehrenamtlichen Seelsorgerinnen und Seelsorgern zeitweise verwehrt, in Einrichtungen zu kommen. „Das galt besonders für Einrichtungen, in denen Seelsorge nicht verankert war. Seelsorge fiel einfach aus.“[14] Noch prekärer war die Situation in der ambulanten Altenpflege. Es wurde sichtbar, dass Seelsorge noch keine Konzepte entwickelt hat, die auf die Ambulantisierung der Pflege reagieren. Verkürzt lässt sich sagen: Seelsorge, die nicht etabliert und dauerhaft präsent war, bekam keinen Zutritt. Sofern sie aber vor der Pandemie verlässlich und institutionell verankert war, war sie auch während der Pandemie gefragt wie selten zuvor. Dies schloss unbedingt auch die Seelsorge des pflegenden Personals ein.[15]

Es hat sich also als vorteilhaft erwiesen, wenn die Seelsorgenden institutionell verankert waren, wie dies z. B. bei der Gefängnis- und Klinikseelsorge der Fall ist. So konnte ein kontinuierliches, stabiles und insbesondere persönliches Seelsorgeangebot gewährleistet werden.[16] Auch im Bereich der Klinikseelsorge hatte ein Großteil der Seelsorgenden Zugang zu Patienten und Patientinnen. Dabei haben sich die Klinikseelsorgenden sogar als Teil des Behandlungsteams gesehen und wurden so auch wahrgenommen. Dementsprechend waren sie in Krisenstäben, dem erweiterten Team der psychosozialen Notfallversorgung und Ethikkomitees eingebunden. Darin zeigt sich, „dass die Relevanz von Seelsorge/Spiritual Care während der Pandemie besonders wahrgenommen wurde.“[17]

Seelsorgefeldübergreifend wurden in der Coronapandemie spezielle Seelsorgeangebote entwickelt. Im Erzbistum München wurde beispielsweise eine pastorale Einsatzgruppe für Covid-Kranke gegründet, die rund um die Uhr telefonisch oder per E-Mail für alle an Covid-19-Erkranken und deren Angehörige sowie für Ärzte und Pflegende in der Zeit von April 2020 bis zum Frühjahr 2023 erreichbar war.[18] Die Mitglieder der Gruppe (Priester, Diakone, Pastoralreferenten, Gemeindereferentinnen), die sich freiwillig gemeldet haben, führten Seelsorgegespräche, nahmen die Beichte ab oder halfen durch Kranken­kommunion, Krankensalbung, Sterbesegen und Gebete am Totenbett. Gegenwärtig arbeitet im Erzbistum München weiterhin ein Seelsorger als Seelsorger für Covid-erfahrene Menschen, denn es gilt, die schwierige Situation von Post-Covid-Kranken und anderen Langzeitbetroffenen im Blick zu behalten.

Festzuhalten ist, dass die Pandemie deutlich gemacht hat, dass eine „unterschiedliche Konzentration auf das Seelsorgegeschehen je nach Feld“ [19] notwendig war und dass eine möglichst starke institutionelle und rechtliche Verankerung von Seelsorge im Hinblick auf künftige Krisen hilfreich wäre.

2.3 Digitalisierungsprozesse in der Seelsorge als Chance

Eine wichtige Erfahrung der letzten Jahre und auch in der Pandemie war und ist es, dass sich Realität analog vor Ort, aber eben auch und gerade im digitalen Raum abbildet. Das heißt: Hier werden nicht nur Stimmungen, sondern auch realitätsbezogene und realitätsprägende Narrative geformt. Ein wesentliches Learning für die Seelsorge ist deshalb, dass sich die Kirchen noch besser als bisher auf die Mediengesellschaft einzustellen haben. Schritte dahin zeigen sich etwa in der Online-Seelsorge, aber auch bei digitalen Angeboten von Exerzitien, Trauerseminaren und weiteren Formaten, die der Sorge um die Seele dienen.[20]

Die „Churches Online in Times of Corona (CONTOC)“-Studie[21] hat hierzu Einschätzungen und Perspektiven vorgelegt: Von den fast 4000 in Kirchen- und Pfarrgemeinden beschäftigten Personen haben demnach 75 % der Befragten in den Digitalisierungsprozessen innerhalb kirchlicher Kommunikation eher Chancen als Risiken gesehen. 95 % der Befragten haben während des ersten Lockdowns erstmals einen Gottesdienst gestreamt. Vor diesem Hintergrund zeige sich, dass diese Angebote in Krisenzeiten eine wichtige Alternative darstellten und das seelsorgerliche Angebot ergänzten. Dabei spielte insbesondere das Engagement von Ehrenamtlichen eine gewichtige Rolle. In der Zeit der Pandemie seien nicht zuletzt deshalb viele Angebote entstanden, „die insbesondere in ihrer Formenvielfalt, ihrer Erstellung in Teamarbeit mit Ehrenamtlichen und Kolleg:innen, in der dynamischen Weiterentwicklung durch Rückmeldungen und in den neuen Formen partizipativer Einbindung von Mitfeierenden auffallen.“[22] Allerdings sei ebenfalls festzuhalten, dass digitale Angebote analoge Gottesdienste nicht ersetzen konnten. Insgesamt zeigen die Ergebnisse der CONTOC-Befragung für beide Konfessionen, „wie sehr die Herausforderungen der Pandemie die Innovationswilligkeit und das Innovationspotential der Befragten sichtbar machen.“[23]

Die Fähigkeit von Seelsorgenden, „andere mediale Kanäle“ zu suchen, findet sich aber auch in den weiteren Seelsorgefeldern. Dies gilt etwa für die Bereiche wie der Klinikseelsorge, die durch den Kontakt zu Patientinnen und Patienten, zu Angehörigen und Mitarbeitenden vordergründig im analogen Raum angesiedelt sind.[24] Hier gab es nicht nur digitale Gottesdienstformen, sondern auch – wie etwa von der evangelisch-lutherischen Kirche in Brasilien, aber auch in einzelnen Landeskirchen in Deutschland entwickelte – Formen der digitalen Sterbebegleitung in Zeiten der Lockdowns, bei denen Pflegekräfte und Angehörige gleichermaßen einbezogen wurden.[25]

 2.4 Verhältnis Staat und Kirchen

2.4.1 Bessere Krisenbewältigung durch starke Förderung der seelsorgerlichen Wirksamkeit

Seelsorge als lebensdienlich zu verstehen, hat auch in künftigen Krisenszenarien Konsequenzen für staatliches Handeln. Nicht zuletzt erwächst daraus die Aufgabe des Staates, die strukturellen Voraussetzungen für ihre Wirksamkeit nicht zu behindern. Staatliche Maßnahmen, die Alltag und Lebenswelt regulieren, sollten also die Bedeutung der Seelsorge und die Handlungsspielräume, die es dazu braucht, im Blick behalten und ihnen hohe Priorität einräumen.

Das gilt allerdings auch für die Kirchen selbst: Sie stehen in der Kritik, ihren Auftrag, Sterbenden beizustehen und die Angehörigen von Verstorbenen zu begleiten – in unterschiedlicher Ausprägung in den einzelnen Landeskirchen und (Erz-)Diözesen – während der Pandemie bisweilen nicht hinreichend wahrgenommen zu haben. Auch die Kirchen haben also in einem erneuten Ernstfall zu prüfen, wie die staatlichen Maßnahmen zum Gesundheitsschutz, der grundsätzlich auch Nächstenliebe im christlichen Sinne ist, und der Seelsorge-Auftrag der Kirchen in Übereinstimmung zu bringen sind.[26]

Erfahrungen aus der Corona-Zeit zeigen, dass dies im gegenseitigen Austausch und unter Einbeziehung der Auffassungen in den staatlichen und kirchlichen Untergliederungen gelingen kann. So hatte etwa das Bundesland Nordrhein-Westfalen für die Weihnachtszeit im Jahr 2020 trotz steigenden Infektionsgeschehens kein generelles Gottesdienstverbot erlassen. Die Corona-Schutzverordnung NRW sah allerdings vor, dass die Landkreise durch eine Allgemeinverfügung in Absprache mit dem Gesundheitsministerium ein Gottesdienstverbot verfügen konnten, wenn das Infektions­ge­schehen drohte, außer Kontrolle zu geraten. Hierfür gab es eine Inzidenzvorgabe. Auch ohne darauf gestützte Verbote wurde in einigen Landeskirchen, aber auch in einigen katholischen Pfarrgemeinden auf Gottesdienste verzichtet. Gleichwohl ermutigten einige (Erz-)Diözesen zur Feier der Gottesdienste unter den festgelegten strengen Schutzmaßnahmen. Es bestand dabei jedoch Einvernehmen, dass gegen die Entscheidung der Gremien der Pfarrgemeinden vor Ort und gegen den Wunsch der verantwortlichen Seelsorgenden keine Gottesdienste gefeiert werden konnten.[27]

2.4.2 Bessere Krisenbewältigung durch klarere Kommunikation

Kommunikation erweist sich als wesentlicher Schlüssel bei der Bewältigung von Krisen. Dabei geht es nicht allein um die Kommunikation der seelsorgerlichen Angebote der Kirchen, sondern auch um die frühzeitige und transparente Kommunikation staatlicher Maßnahmen gegenüber religiösen Gemeinschaften. Diese schafft Vertrauen und bietet die Möglichkeit, die je eigenen Perspektiven einzutragen. Sie trägt auch dazu bei, dass seelsorgerliche Angebote in Zeiten hoher Nachfrage tatsächlich wahrgenommen werden können. Zudem – und auch dies ist sowohl eine vertrauensbildende als auch -erhaltende Maßnahme – verhindert sie, dass staatliche wie kirchliche Kommunikation ohne Bezug zueinanderstehen und sich dadurch Unsicherheiten in der Bevölkerung verstärken. „Seelsorge muss informiert sein“, heißt es deshalb konsequenterweise im „Ökumenischen Rahmenkonzept Seelsorge“.[28]

Anhand der Regelungen zu den Gottesdiensten mit Öffentlichkeit lässt sich diese Erfahrung gut zeigen: Zu Beginn der Corona-Pandemie schien den Verantwortlichen der evangelischen und der katholischen Kirche der Verzicht auf Gottesdienste mit Öffentlichkeit als einzige verantwortbare Entscheidung. Während der Pandemie hat sich dann eine Gottesdienstpraxis etabliert, die die Erfordernisse der Pandemie berücksichtigt hat, so dass im weiteren Verlauf ein vollständiger Verzicht auf Gottesdienste mit Öffentlichkeit eigentlich nicht mehr vorstellbar war.[29] Aus Sicht der Kirchen hat es sich dabei grundsätzlich bewährt, wenn die Bundesländer den Kirchen und anderen Religionsgemeinschaften eine große Eigenverantwortung für die Durchführung von Gottesdiensten mit Öffentlichkeit in der Pandemie eingeräumt haben. In der Folge wurden Hygieneregeln und Abstandsvorgaben entwickelt, die Rückverfolgbarkeit von Infektionen sichergestellt und diese Verfahren im Verlauf der Pandemie immer wieder angepasst. Dabei wurden selbstverständlich staatliche Empfehlungen und die Empfehlungen der Wissenschaft berücksichtigt. Innerkirchlich wurde dafür Sorge getragen, dass diese Regelungen Beachtung fanden. Diese waren den Menschen, die die Gottesdienste besuchten, vielfach auch aus anderen Lebenssituationen in der Coronazeit bekannt und vertraut und wurden deshalb von der Mehrheit derer akzeptiert, die die Gottesdienste besuchten.

2.4.3 Bessere Krisenbewältigung durch stringentere Organisationstrukturen

Im „Ökumenischen Rahmenkonzept Seelsorge“ wird als ein wesentlicher Aspekt festgehalten, was auch als wichtige Erfahrung aus der Covid-19-Pandemie angesehen werden kann: Wenn es darum geht, im Miteinander von Staat und Kirche die Organisation zu klären, liegt die Priorität darin, für den Krisenfall keine neuen Strukturen zu schaffen, sondern bestehende mit ihren bekannten Routinen zu nutzen.[30] Es ist davon auszugehen, dass neue, unerprobte Strukturen im Krisenfall nicht durchtragen werden. Vor diesem Hintergrund ist es die gemeinsame Aufgabe, etwa die psychosoziale Notfallversorgung (PSNV-B und PSNV-E) weiter auszubauen, personell zu stärken und vor allem die hier agierenden kirchlichen Seelsorgenden (im Haupt- und Ehrenamt) mit den staatlichen Stellen für Rettung und Zivilschutz zusammenzubringen und zu verknüpfen. Dabei sind single points of contact, also verbindliche zentrale Ansprechstellen, zwischen Behörden und Kirchen auf Ebene der Kommunen, der Länder und des Bundes, unerlässlich. Für die Kirchen sind diese zentralen Ansprechstellen im Verhältnis zum Staat auf Ebene der Länder die jeweiligen evangelischen und katholischen Büros und auf Ebene des Bundes das Kommissariat der deutschen Bischöfe und die Bevollmächtigte des Rates der EKD. Für die Kirchen heißt dies zudem, auf landeskirchlicher oder diözesaner Ebene eigene Krisenstäbe einzurichten, die sowohl untereinander als auch mit den jeweiligen evangelischen und katholischen Büros auf Landesebene wie auch auf Bundesebene im Austausch sind. Will seelsorgerliche Arbeit gemeinsam koordiniert werden, braucht es länderübergreifende und gleichzeitig verbindliche Absprachen.

3. Fazit

Kirchliche Seelsorge ist in Pandemien und Krisen kein randständiges Angebot, sondern wesentlich, weil lebensdienlich. Mit ihrer flächendeckenden Präsenz bietet sie Räume für Fragen, Klage, Trauer, für das Aushalten der Sinnfrage und für mögliche lebensdienliche Antworten. Zudem bietet sie ein breites Feld an Seelsorgekompetenzen, die vor Ort in der Kirchengemeinde, aber auch in speziellen Bereichen (wie insbesondere Krankenhaus-, Altenheim- und Notfallseelsorge / PSNV-B und PSNV-E) gerade in Krisensituationen abgerufen werden können. Geschieht dies, nimmt die Kirche gleichermaßen ihren Auftrag für Glaubende, um Unterstützung Suchende, Schwache, Trauernde und nicht zuletzt auch für Sterbende und Verstorbene wahr. Es ist ein wesentliches Learning aus der Pandemie, dass gerade dieser Auftrag – eingelöst durch seelsorgerliche Begleitung, Gottesdienste, Sakramente, Rituale, Gebete, Räume und nicht zuletzt durch die gelebte Hoffnung des Evangeliums – unverzichtbar ist für die Kraft, Hoffnung und Resilienz einer Gesellschaft in Not. Hier ist an einzelnen Stellen (Kommunikation, Ausbildung weiterer Seelsorgender, Miteinander mit staatlichen Stellen, Vertrauen in den eigenen Handlungsauftrag) nachzuschärfen, um bei der nächsten Krise besser gerüstet zu sein.

Berlin, den 06.07.2026


[1] In der Seelsorge schlägt das Herz der Kirche. Wort der deutschen Bischöfe zur Seelsorge, 110 (März 2022), 9.

[2] Vgl. etwa zu Seelsorge und Beratung in der EKD: https://www.ekd.de/seelsorge-64285.htm [Zugriff: 3. Juni 2026].

[3] Vgl. hierzu Wort der Bischöfe, 20f.

[4] Vgl. hierzu ebd. 22f.

[5] Vgl. hierzu ebd., 40-45. Vgl. ebenfalls Mindeststandards PSAH (Psychosoziale Akuthilfe) von 2021: https://lfag-psnv.de/wp-content/uploads/2021/12/Mindeststandards-PSAH-2021.pdf. [Zugriff: 3. Juni 2026]. Die Standards gelten übergreifend für Rettungsorganisationen. Diese sind auch von der Konferenz Evangelische Notfallseelsorge in der EKD angenommen worden. Vgl. insgesamt Kerstin Lammer, Sebastian Borck, Ingo Habenicht, Traugott Roser, Menschen stärken: Seelsorge in der evangelischen Kirche, 2. Aufl. Gütersloh 2016.

[6] Ökumenisches Rahmenkonzept Seelsorge und Akutintervention im Spannungs-, Bündnis- und Verteidigungsfall (Dezember 2025), 13f.: https://www.ekd.de/ekd_de/ds_doc/Oekumenisches-Rahmenkonzept-Seelsorge.pdf. [Zugriff: 3. Juni 2026].

[7] Eine solche Erzählung ist die Rede von Corona als Gericht Gottes. Sie schürt nicht allein die Angst, sondern stellt die Anschlussfähigkeit zu weiteren Weltuntergangs-Erzählungen und damit auch zu Weltbildern, die aus diesen Erzählungen hervorgehen. Vgl. hierzu Bernd Elmar Koziel: Corona und andere Unwägbarkeiten. Vier Stücke systematische Theologie. Würzburg 2022, 57-59.

[8] Vgl. hierzu auch die Strategie der Bundesregierung gegen Einsamkeit. Berlin 2023, 6f.

[9] Vgl. hierzu die Perspektivierung bei Aladin El-Mafaalani: Misstrauensgemeinschaften. Zur Anziehungskraft von Populismus und Verschwörungsideologien. Eine neue Erklärung für das Erstarken von Populismus und Verschwörungsideologien. Köln 2025, 37-77.

[10] Vgl. Philippe Ariès: Geschichte des Todes. Darmstadt 1980. Er zeigt auf, dass sich im Umgang mit dem Tod eine wesentliche Wandlung vollzogen hat: vom Fokus auf das Seelenheil des Sterbenden hin zum – bisweilen auch hysterisch – agierenden Angehörigen, der die Einsamkeit nach dem Tod und damit die Einsamkeit des Zurückbleibenden schier nicht aushalte.

[11] Vgl. Strategie der Bundesregierung gegen Einsamkeit, 4 und 6f.

[12] Vgl. 2.3. in diesem Paper.

[13] Vgl. 2.4.2.

[14] Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz (Hg.): Mitsorgend bei den Menschen sein. AltenPflegePastoral als Antwort auf die Herausforderungen einer älterwerdenden Gesellschaft. (Die deutschen Bischöfe, Pastoralkommission 55). Bonn 2025, 50.

[15] Ebd., 51f.

[16] Annette Haußmann, Birthe Fritz: Was stärkt Seelsorge in Krisenzeiten? Empirische Beobachtungen während des ersten Lockdowns der COVID-19-Pandemie, in Pastoraltheologie 110 (2021), 397-415, hier: 397, 400.

[17] Beide Zitate bei Anja Franke: Krankenhausseelsorge unter Pandemiebedingungen, in: Wege zum Menschen. Zeitschrift für Seelsorge und Beratung, heilendes und soziales Handeln 77 (2025), 477-492, hier: 477.

[18] Ein vergleichbares Angebot hat die ev.-luth. Nordkirche mit einer telefonischen Corona-Seelsorge-Hotline eingeführt. Zur quantitativen und qualitativen Auswertung der Hotline vgl. Stephanie Armbruster, Valentin Klotzbücher: Lost in Lockdown? Covid 19, Social Distancing, and Mental Health in Germany: https://kommunikation.uni-freiburg.de/pm/online-magazin/forschen-und-entdecken/leiden-im-lockdown [Zugriff: 1. Juli 2026].

[19] Anja Franke: Krankenhausseelsorge, 489.

[20] Vgl. etwa zur Online-Seelsorge: https://www.ekd.de/online-seelsorge-social-media-94462.htm [Zugriff, 3. Juni 2026]. Vgl. aber auch als ein Beispiel aus den evangelischen Landeskirchen: URL: https://www.zentrum-seelsorge.de/arbeitsfelder/digitale_seelsorge [Zugriff: 3. Juni 2026]. Vgl. auch Christine Wenona Hoffmann: Seelsorge als gemeinschaftsstiftendes Moment im Zeitalter der Digitalisierung, in: auge. Amt und Gemeinde 72 (2023), 101-107.

[21] Vgl. Georg Lämmlin, Wolfgang Beck: Deutschland, in: Thomas Schlag, Ilona Nord, Wolfgang Beck u.a. (Hg,): Churches Online in Times of Corona. Die CONTOC-Studie: Empirische Einsichten, Interpretationen und Perspektiven. Wiesbaden 2023, 35-45.

[22] Churches Online in Times of Corona: Ergebnisse zur CONTOC-Studie. Sektion Deutschland, aufbauend auf die erste ökumenische Tagung am 13.4.2021, 17.

[23] Ebd., 10.

[24] Vgl. Anja Franke: Krankenhausseelsorge, 487f.

[25] Hervorgegangen ist daraus eine ausgesprochen hilfreiche Handreichung für gemeinsame Gebete am Kranken- und Sterbebett während Lockdowns. Dies umfasst auch Liturgien für Beerdigungen in Zeiten mit Abstandsregelungen. Vgl. Abteilung Gemeindearbeit der IECLB: Rituale in Zeiten der Bedrängnis. Krankheit, Abschied, Trauer. Handreichung der Evangelischen Kirche Lutherischen Bekenntnisses in Brasilien. Porto Alegre 2020. Vgl. auch die digitalen Hilfen und Erfahrungsberichte unter www.covid-spiritualcare.com [Zugriff: 1. Juli 2026].

[26] Vgl. die entsprechende Anfrage etwa von Isolde Karle: Die Folgen der Pandemie für Religion und Kirche. Leben gelingt nur in der Hingabe, in: Deutsches Pfarrerinnen- und Pfarrerblatt 122 (2021), 5-10.

[27] Ausführlicher dazu: Antonius Hamers: Zwischen staatlicher Erwartungshaltung und Aufrechterhaltung kirchlicher Sendung: Institutionalisierte Kontakte zwischen Staat und Kirche in der Corona-Krise, in: Stefan Mückl (Hg.): Religionsfreiheit in Seuchenzeiten. Berlin 2021, 243-253, hier: 243, 250f.

[28] Ökumenisches Rahmenkonzept Seelsorge, 23.

[29] Antonius Hamers: Zwischen staatlicher Erwartungshaltung, 243, 247.

[30] Vgl. Ökumenisches Rahmenkonzept, 7.

Stellungnahme
des Kommissariats der deutschen Bischöfe - Katholisches Büro in Berlin -
und
der Bevollmächtigten des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland bei der Bundesrepublik Deutschland
und
der Europäischen Union
zu
Seelsorge während der Corona-Pandemie - Learnings und Erwartungen für kommende Pandemien
Anlässlich

nicht-öffentliches Fachgespräch der Arbeitsgruppe "Gesellschaft, Soziales, Bildung, Kultur, Sport und Ehrenamt" der Enquete-Kommission "Aufarbeitung der Corona-Pandemie und Lehren für zukünftige pandemische Ereignisse" des Deutschen Bundestags