Gemeinsame Stellungnahme des Kommissariats der deutschen Bischöfe – Katholisches Büro in Berlin – und der Bevollmächtigten des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union zum Entwurf einer Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD zum Gesetz zur Errichtung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE)

Errichtung der Deutschen Stiftung Engagement und Ehrenamt
Januar 2026

Für die Übersendung der Formulierungshilfe und die Gelegenheit zur Stellungnahme bedanken wir uns.

Wir möchten anregen § 6 Abs. 3 Nr. 6 GDSEE-E wie folgt zu erweitern und einen Stiftungsratsplatz für eine kirchliche Vertreterin bzw. einen kirchlichen Vertreter vorzusehen:

„eine Vertreterin oder ein Vertreter der Kommunen, die oder der auf Vorschlag der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände bestellt wird sowie eine Vertreterin oder ein Vertreter der Kirchen, die oder der auf Vorschlag der Bevollmächtigten des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union und des Kommissariats der deutschen Bischöfe bestellt wird,“

In der Folge müsste in § 6 Absatz 2 GDSEE-E die Anzahl der Mitglieder des Stiftungsrates auf 23 erhöht werden.

Begründung:

Die evangelischen Landeskirchen und die katholische (Erz-)Diözesen sind in Deutschland als Körperschaften des öffentlichen Rechts verfasst. Sie erstrecken sich über das Gebiet der gesamten Bundesrepublik und nehmen im Bereich des bürgerschaftlichen Engagements und des Ehrenamtes mit ihren Mitgliedern eine besondere Stellung ein. Sie setzen sich im Sinne der Stiftung für die Förderung von bürgerschaftlichem Engagement und Ehrenamt ein. In den beiden großen Kirchen sind hunderttausende ehrenamtlich engagiert. Die Arbeit der Kirche stützt sich zudem auf das Miteinander von Ehrenamt und Hauptamt. Dieses Team gestaltet zusammen das kirchliche Leben vor Ort und ermöglicht es, der großen Vielfalt an kirchlichen Aufgaben, seien sie auf dem Gebiet der Liturgie, der Pastoral, der Seelsorge oder im sozialen und kulturellen Bereich angesiedelt, gerecht zu werden und in Kirche und Gesellschaft die mannigfaltigen Angebote zu unterbreiten. Allein im Bereich der öffentlich-rechtlich verfassten Evangelischen Kirche in Deutschland arbeiten beispielsweise 239.000 hauptamtliche Mitarbeitende mit 888.000 ehrenamtlich Tätigen zusammen. Im Bereich der verfassten Katholischen Kirche ist das Verhältnis sehr ähnlich.

Für die Hilfeangebote der ökumenisch getragenen TelefonSeelsorge engagieren sich rund 7.700 ehrenamtliche Berater und Seelsorgerinnen. Sie werden ausgebildet, begleitet und bei Bedarf unterstützt von den etwa 200 hauptamtlich für die TelefonSeelsorge Tätigen.

Die Landeskirchen und (Erz-)Diözesen unterstützen, wie auch ihre Wohlfahrtsverbände Caritas und Diakonie, Christinnen und Christen beziehungsweise Bürgerinnen und Bürger dabei, sich zu engagieren und passende Einsatzorte für ihr Engagement zu finden.

Die Kirchen können daher mit ihrer spezifischen Expertise und ihrer Erfahrung mit ehrenamtlichen Strukturen wichtige Impulse im Stiftungsrat geben.

Wir wären Ihnen daher sehr dankbar, wenn Sie unseren Vorschlag in den weiteren Beratungen berücksichtigen würden.

Berlin, 15.01.2026

Stellungnahme
des Kommissariats der deutschen Bischöfe - Katholisches Büro in Berlin -
und
der Bevollmächtigten des Rates der EKD bei der Bundesrepublik Deutschland
und
der Europäischen Union
zum
Entwurf einer Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD zum Gesetz zur Errichtung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE)