Gemeinsame Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Überarbeitung des Sanktionenrechts - Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - August 2022

Wir,  das  Kommissariat  der  deutschen  Bischöfe  –  Katholisches  Büro  in  Berlin  –,  der
Bevollmächtigte des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland bei der Bundesrepublik
und der Europäischen Union und die Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe (BAG-
S), der auch der Deutsche Caritasverband und die Diakonie Deutschland angehören, danken
dem  Bundesministerium  der  Justiz  und  für  Verbraucherschutz  für  die  Zusendung  des
Referentenentwurfs.  
Das Ziel des Referentenentwurfs ist, das bestehende Sanktionenrecht im Strafgesetzbuch und
in  der  Strafprozessordnung  (im  Folgenden  StGB-E  und  StPO-E)  an  aktuelle  Entwicklungen
unserer Gesellschaft anzupassen, wobei ein besonderes Augenmerk auf der Resozialisierung,
der Prävention und dem Schutz vor Diskriminierung liegen soll. 

 

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