Der Gesetzentwurf sieht als ein neues Instrument staatlicher Familienförderung ein Betreuungsgeld vor. Die Zahlung des Betreuungsgeldes soll dem Ziel dienen, die Erziehungsleistung junger Eltern anzuerkennen und zu unterstützen. Sie soll dazu beitragen, jungen Eltern Gestaltungsspielräume zu eröffnen. Diese Absicht wird von den Unterzeichnern der Stellungnahme begrüßt. Eltern entscheiden sehr unterschiedlich darüber, ob und ab welchem Alter sie eine Kinderbetreuung in einer Kindertagesstätte oder in der Kindertagespflege für ihre Kinder wünschen. Daher haben die deutschen Bischöfe gefordert, dass der Staat eine echte Wahlmöglichkeit der Eltern unterstützen soll und nicht nur Anreize für ein Betreuungsmodell setzen sollte.
Stellungnahme
des Familienbundes der Katholiken
und
des Zentralkomitees der deutschen Katholiken
und
des Kommissariates der deutschen Bischöfe
und
des Zentralkomitees der deutschen Katholiken
und
des Kommissariates der deutschen Bischöfe
zum
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Betreuungsgeldes (BT-Drs. 17/9917)