Suizidassistenz
November 2022

Gemeinsame Stellungnahme zu drei Gesetzesentwürfen betreffend die Regulierung der Suizidassistenz und zum Antrag Suizidprävention stärken und selbstbestimmtes Leben ermöglichen

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020 hat eine politische wie ethische Debatte um Suizid und Suizidassistenz und ihre rechtlichen Rahmenbedingungen ausgelöst. Es hat sich dabei gezeigt, dass Selbstbestimmung in Bezug auf den eigenen Tod ein ausgesprochen komplexes Thema darstellt. Ein prozedurales Schutzkonzept, das das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber zu regeln nahelegt, muss jedenfalls die Balance von Autonomie und Verantwortung, von Freiheit und Fürsorge, von Individualität und einem Leben in Beziehung so wahren, wie es für ein humanes Zusammenleben erforderlich ist. Es muss daher auch den vom Bundesverfassungsgericht herausgestellten Gefahren, die von einem Angebot von Suizidassistenz für die Autonomie des Einzelnen ausgehen, Rechnung tragen und der Tendenz entgegenwirken, dass sich der assistierte Suizid als selbstverständliche Form der Lebensbeendigung durchsetzt.

 

Stellungnahme
des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
und
des Deutschen Caritasverbands
zu

drei Gesetzesentwürfen betreffend die Regulierung der Suizidassistenz