Die vorliegenden Gesetzentwürfe „Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der doppelten Widerspruchslösung im Transplantationsgesetz“ sowie „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende“ schlagen eine Änderung der bestehenden Regelungen zur Organspende mit dem Ziel vor, die Zahl der Organspenden in Deutschland zukünftig nachhaltig zu erhöhen.
Die beiden großen Kirchen in Deutschland begrüßen das verfolgte Ziel, halten hierfür jedoch eine grundlegende Änderung der bestehenden gesetzlichen Regelungen zur Organspende zum jetzigen Zeitpunkt für nicht notwendig.