Mai 2017

Die beiden Kirchen möchten anlässlich der abschließenden Befassung im Innenausschuss und der zweiten und dritten Lesung im Bundestag zu dem Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD zum Entwurf eines Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht Stellung nehmen.

Sie begrüßen, dass ihren im bisherigen Gesetzgebungsverfahren vorgetragenen Bedenken zumindest teilweise Rechnung getragen wurde.

Stellungnahme
des Bevollmächtigten des Rates der EKD
und
des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
zum

Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD im 4. Ausschuss (Innen- ausschuss) des Deutschen Bundestages zu dem Entwurf eines Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht (BT-Drs. 18/11546)