Steuern
September 2022

Die Landeskirchen und (Erz-)Diözesen sowie die evangelischen und katholischen Kirchengemeinden und Kirchenstiftungen sind als Körperschaften bzw. Stiftungen des öffentlichen Rechts verfasst. Daher beschränken wir unsere Ausführungen auf die vorgesehene Neuregelung der Befugnis zu geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen für juristische Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) in § 4b Abs. 1 Nr. 2 StBerG-E und Regelungen die jPöR betreffen.

Stellungnahme
der Bevollmächtigten des Rates der EKD
und
des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
zum

Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung beschränkter und unentgeltlicher Hilfeleistungen in Steuersachen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich steuerberatender Berufe