Oktober 2018

Die beiden Kirchen nehmen anlässlich der Befassung des Ausschusses für Inneres und Heimat Stellung zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Asylgesetzes (BT-Drs. 19/4456).
Durch eine Änderung des § 73 AsylG sollen Mitwirkungspflichten der Schutzberechtigten im Widerrufs- und Rücknahmeverfahren eingeführt werden. Die Gesetzesbegründung nimmt dabei Bezug auf das Migrationsgeschehen in den Jahren 2015 und 2016: Zur Beschleunigung der Asylverfahren wurde in diesem Zeitraum in vielen Fällen auf die sonst obligatorische Anhörung der Antragsteller verzichtet und stattdessen im schriftlichen Verfahren entschieden.

Stellungnahme
des Bevollmächtigten des Rates der EKD
und
des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
zum

Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Asylgesetzes (BT-Drs. 19/4456)