Mai 2021

Die beiden Kirchen nehmen anlässlich der Sachverständigen-Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags Stellung zum Entwurf eines Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (BT-Drs. 19/28649). Sie setzen sich seit Langem für den Schutz der Menschenrechte und der Schöpfung auch entlang globaler Lieferketten ein und begrüßen ausdrücklich, dass dieses Gesetz noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden und zeitnah in Kraft treten soll. Der Ent wurf stellt aus unserer Sicht einen wichtigen Schritt zum angestrebten besseren Schutz von Menschenrechten und der Schöpfung entlang der Wertschöpfungsketten dar. Mit Blick unter anderem auf die in den Anwendungsbereich einbezogenen Unternehmen und die Möglichkeit, Rechtsverletzungen gerichtlich geltend zu machen, wären aller dings weitergehende Regelungen wünschenswert und sachgerecht.

Stellungnahme
des Bevollmächtigten des Rates der EKD
und
des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
zum

Entwurf eines Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (BT-Drs. 19/28649)