Die beiden großen christlichen Kirchen nehmen anlässlich der Sachverständigenanhörung im Innenausschuss des Deutschen Bundestages zu ausgewählten Regelungen des Entwurfs eines Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht (BT-Drs. 18/11546) Stellung.
Ziel des Gesetzes ist es, durch gesetzgeberische Maßnahmen zusätzliche Verbesserungen im Bereich der Rückkehr zu erreichen. Die beiden Kirchen betrachten dabei mit großer Sorge, dass in der aktuellen Diskussion der Eindruck vermittelt wird, dass alle Schutzsuchenden, über deren Asylantrag negativ entschieden wurde, tatsächlich abgeschoben werden könnten.
Stellungnahme
des Bevollmächtigten des Rates der EKD
und
des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
und
des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
zum
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht (BT-Drs. 18/11546)