Mai 2018

Die beiden Kirchen danken dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat für die Zusendung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten und nehmen die Gelegenheit wahr, hierzu Stellung zu nehmen. Die extrem kurze Frist von lediglich eineinhalb Werktagen erlaubt es nur, auf einige wenige ausgewählte Punkte des Gesetzentwurfs einzugehen; die Kirchen behalten sich vor, im laufenden Verfahren noch weitere Erwägungen vorzutragen.

Stellungnahme
des Bevollmächtigten des Rates der EKD
und
des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
zum

Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten