Mai 2016

Der Leiter des Katholischen Büros und der Bevollmächtigte des Rates der EKD möchten die Befassung des Rechtsausschusses mit dem Entwurf der Bundesregierung zum Anlass nehmen, hierzu Stellung zu nehmen. Beide Kirchen begrüßen die Initiative der Bundesregierung ausdrücklich. Die gegenwärtigen Regelungen des StGB bieten keinen hinreichenden Schutz vor unfreiwilligen und erzwungenen Sexualkontakten, so dass eine Reform der entsprechenden Tatbestände in Form des geplanten Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung unerlässlich ist.

Stellungnahme
des Bevollmächtigten des Rates der EKD
und
des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
zum

Entwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung