Mai 2016

Die beiden Kirchen danken für die Gelegenheit, zum Referentenentwurf eines Integrationsgesetzes des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums des Innern Stellung nehmen zu können. Die kurze Frist von zweieinhalb Werktagen erlaubt es uns jedoch abermals nicht, jeden Aspekt des Entwurfs mit der gebotenen Sorgfalt zu prüfen. Wir konzentrieren uns in unserer Stellungnahme deshalb auf wenige Regelungen. Das bedauern wir insbesondere vor dem Hintergrund, dass die nun vorgeschlagenen Änderungen die Lebensumstände von Asylbewerbern und Personen, die in Deutschland internationalen Schutz erhalten haben, relevant verändern werden. Die Kirchen bitten nachdrücklich darum, Gesetzgebungsprozesse wieder so zu gestalten, dass die Fachexpertise von Verbänden, Kirchen und Nichtregierungsorganisationen von Anfang an Berücksichtigung finden kann.

Stellungnahme
des Bevollmächtigten des Rates der EKD
und
des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
zum

Entwurf eines Integrationsgesetzes und zum Entwurf einer Verordnung zum Integrationsgesetz