Die beiden Kirchen nehmen anlässlich der Sachverständigenanhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages Stellung zu dem Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Verbesserung rehabilitationsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR (BT-Drs. 19/10817).
Die Kirchen begrüßen den Gesetzentwurf, insbesondere die Entfristung der Rehabilitierungsgesetze. Kirchliche Initiativen und Beratungsstellen haben dies seit längerem gefordert.