Wir begrüßen, dass die Bundesregierung in Folge des Klimaschutz-Beschlusses des Bun desverfassungsgerichts vom 24. März 2021 (1 BvR 2656/18, 1 BvR 78/20, 1 BvR 96/20, 1BvR 288/20) noch in dieser Legislaturperiode den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes [im Folgenden: KSG-ÄGE] vorlegt. Die Fest stellung des Grundrechtesenats, dass das Grundgesetz den Gesetzgeber zur Sicherung grundrechtsgeschützter Freiheit über die Zeit und zur Verteilung von Freiheitschancen über die Generationen hinweg verpflichtet (Rz. 183), führt so bereits jetzt zu einer Stär kung der legislaturperiodenübergreifenden Perspektive der Klimaschutzgesetzgebung. Dabei sind wir uns der Tatsache bewusst, dass es sich bei der in diesem Gesetzentwurf behandelten Materie um ein komplexes Vorhaben handelt, welches trotz vieler Unwäg barkeiten und Hemmnisse jetzt angepackt werden muss.