Februar 2019

Die beiden Kirchen danken dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat für die Zusendung des Referentenentwurfs eines Gesetzes zur Entfristung des Integrationsgesetzes. Die Gelegenheit zur Stellungnahme nehmen sie gerne wahr.

Der Gesetzentwurf sieht neben der Fortschreibung des § 68a AufenthG einige Änderungen des § 12a AufenthG vor. Zudem wird die in § 104 Abs. 14 AufenthG vorgesehene Befristung der Regelung aufgehoben.

Stellungnahme
des Bevollmächtigten des Rates der EKD
und
des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
zum

Referentenentwurf eines Gesetzes zur Entfristung des Integrationsgesetzes