Strafzumessung
August 2022

Wir, das Kommissariat der deutschen Bischöfe – Katholisches Büro in Berlin, der Bevollmächtigte des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland bei der Bundesrepublik und der Europäischen Union und die Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe (BAG-S), der auch der Deutsche Caritasverband und die Diakonie Deutschland angehören, danken dem  Bundesministerium  der  Justiz  und für Verbraucherschutz für die Zusendung des Referentenentwurfs. Das Ziel des Referentenentwurfs ist, das bestehende Sanktionenrecht im Strafgesetzbuch und in der Strafprozessordnung (im  Folgenden StGB-E und StPO-E) an aktuelle Entwicklungen unserer Gesellschaft anzupassen, wobei ein besonderes Augenmerk auf der Resozialisierung,der Prävention und dem Schutz vor Diskriminierung liegen soll.

Stellungnahme
des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
und
des Bevollmächtigten des Rates der EKD
und
der Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe
zum

Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz eines Gesetzes zur Überarbeitung des Sanktionenrechts – Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt