November 2019

Die beiden Kirchen können das Anliegen des Gesetzgebers, Einbürgerungen nur für Personen zu ermöglichen, deren Identität und Staatsangehörigkeit geklärt ist, grundsätzlich nachvollziehen. Allerdings sehen sie aktuell keinen Regelungsbedarf, die Regelungen des StAG ermöglichen einzelfallabhängige, sachgerechte Lösungen. Bei den in der Gesetzesbegründung zitierten Entscheidungen handelt es sich lediglich um Einzelfälle, in denen darüber hinaus angemessene Lösungen gefunden wurden.

Stellungnahme
des Bevollmächtigten des Rates der EKD
und
des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
zum

Referentenentwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes und anderer Gesetze