März 2017

Die beiden großen christlichen Kirchen möchten anlässlich der Sachverständigenanhörung im Innenausschuss Stellung zu dem Gesetzentwurf und dem Antrag nehmen, in denen die Probleme, die beim Familiennachzug bestehen, angesprochen werden sollen.
Mit dem Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren (Asylpaket II) wurde der Familiennachzug zu subsidiär Geschützten zum 18. März 2016 für zwei Jahre ausgesetzt. Dieser war mit Wirkung zum 1. August 2015 durch das Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung1 unter erleichterten Bedingungen ermöglicht worden.

Stellungnahme
des Bevollmächtigten des Rates der EKD
und
des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
zur

Anhörung im Innenausschuss zum Familiennachzug zu subsidiär Geschützten