Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung beschränkter und unentgeltlicher Hilfeleistungen in Steuersachen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich steuerberatender Berufe der genannte Referentenentwurf ist für die Kirchen von Bedeutung, da durch die Regelung in § 33g Abs. 6 des Entwurfs auch Rechte und Pflichten der Geistlichen in ihrer Eigenschaft als Seelsorger betroffen sind.
Wie bereits telefonisch angekündigt, möchten wir uns daher auch im Namen des Bevollmächtigten des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland bei der Bundesrepublik Deutschland und.bei der Europäischen Union wegen des Schutzes des Seelsorgegeheimnisses an Sie wenden.
Informationen
des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
zum
Entwurf eines neunten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen