Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin legt beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) Vorschläge zur Änderung der OPS-Kodes 8-982 (Palliativmedizinische Komplexbehandlung) und 8-98e (Spezialisierte stationäre palliativmedizinische Komplexbehandlung) vor. Diese Änderungen sollen rechtssicher gewährleisten, dass die von einem professionell ausgebildeten Seelsorger/einer professionell ausgebildeten Seelsorgerin im Rahmen der genannten OPS-Kodes erbrachten Leistungen bei der Ermittlung der pro Patient erbrachten Leistungen/Therapiezeit zu berücksichtigen sind.
Schriftliche Erklärung über die Unterstützung der Vorschläge der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin zur Änderung der OPS-Kodes 8-982 (Palliativmedizinische Komplexbehandlung) und 8-98e (Spezialisierte stationäre palliativmedizinische Komplexbehandlung)
Erklärung
des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
und
des Bevollmächtigten des Rates der EKD
und
des Bevollmächtigten des Rates der EKD
zur
Unterstützung der Vorschläge der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin zur Änderung der OPS-Kodes 8-982 (Palliativmedizinische Komplexbehandlung) und 8-98e (Spe- zialisierte stationäre palliativmedizinische Komplexbehandlung)