Oktober 2014

Die Kirchen danken dem Bundesministerium des Inneren für die Übersendung des Referentenentwurfs und nehmen die Gelegenheit, diesen zu kommentieren, gern wahr. Die sehr kurz bemessene Frist zur Stellungnahme von lediglich zwei Tagen lässt eine gründliche Analyse der vorgesehenen Änderungen allerdings nicht zu. Die Kirchen beschränken sich daher auf einige Anmerkungen und behalten sich vor, diese zu einem späteren Zeitpunkt zu ergänzen.

Stellungnahme
des Bevollmächtigten des Rates der EKD
und
des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
zu

dem Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsstellung von asylsuchenden und geduldeten Ausländern (Rechtsstellungsverbesserungsgesetz)