Januar 2013

Die Kirchen danken dem Bundesministerium des Innern für die Übersendung des Referentenentwurfs und für die Gelegenheit, hierzu Stellung zu nehmen. Gern machen sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, wenngleich die eingeräumte Frist von lediglich sieben Tagen eine abschließende Bewertung des Entwurfs nicht zulässt. Dies gilt insbesondere angesichts der besonderen Komplexität des Gesetzentwurfes, der die parallele Würdigung einer Vielzahl von Rechtsakten erfordert. Die Kirchen beschränken sich insofern zunächst auf einige Anmerkungen und behalten sich vor, zu einem späteren Zeitpunkt weitere Erwägungen vorzutragen. 

Stellungnahme
des Bevollmächtigten des Rates der EKD
und
des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
zu

dem vom Bundesministerium des Innern vorgelegten Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von international Schutzberechtigten und ausländischen Arbeitnehmern