September 2012

Die vorgelegten Eckpunkte für eine gesetzliche Regelung zur Beschneidung werden in ihrer grundsätzlichen Ausrichtung ausdrücklich begrüßt. Sie sind durchaus geeignet, zur Beseitigung der durch das Urteil des Landgerichts Köln vom 7. Mai 2012 entstandenen Rechtsunsicherheit beizutragen. Zudem wird durch die vorgeschlagene Regelung gewährleistet, dass auch in Zukunft in Deutschland Beschneidungen nach jüdischem und muslimischem Ritus unter Beachtung des Kindeswohls durchgeführt werden können. Besonders begrüßt wird der Umstand, dass der Entwurf auf eine Bezugnahme auf etwaige religiöse Motive für die Beschneidung verzichtet.

Stellungnahme
des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
zu

den Eckpunkten einer gesetzlichen Regelung zur Beschneidung männlicher Kinder