In § 26 Absatz 1 des Entwurfs soll durch die Ergänzungen der Sätze 4 bis 7 klargestellt werden, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk als beitragsfinanzierter Rundfunk den Auftrag hat, ein „Gesamtangebot für alle zu unterbreiten“ und „durch eigene Impulse und Perspektiven zur medialen Angebotsvielfalt“ beizutragen. Dabei wird betont, dass allen Bevölkerungsgruppen die Teilhabe an der Informationsgesellschaft ermöglicht werden soll und eine angemessene Berücksichtigung aller Altersgruppen bei der Angebotsgestaltung zu erfolgen hat. Dies ist als Klarstellung des Auftrags zu begrüßen.
Stellungnahme
des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
zum
Diskussionsentwurf zu Auftrag und Strukturoptimierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks der Rundfunkkommission der Länder