Schwangerschaftsabbruch
Februar 2022

Wir danken für die Gelegenheit zur Stellungnahme und nehmen diese gerne wahr. Der Referentenentwurf  des  Bundesministeriums  der  Justiz  (BMJ)  schlägt  eine  ersatzlose Streichung des § 219a StGB vor. Dadurch soll eine bessere Informationsmöglichkeit für die betroffenen Frauen und mehr Rechtssicherheit für Ärzte erreicht werden.

Stellungnahme
des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
zum

Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz Entwurf eines Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch