November 2012

Mit dem Entwurf eines „Gesetzes zum Ausbau der Hilfen für Schwangere – Regelung der vertraulichen Geburt“ bemüht sich das BMFSFJ nach langjährigen Diskussionen, dem Phänomen von Kindesaussetzungen und –tötungen entgegenzutreten. Das BMFSFJ greift damit unter anderem den Vorschlag des Deutschen Ethikrates aus dem Jahr 2009 auf, ein Gesetz zu schaffen, das der Mutter eine medizinische betreute Entbindung und eine Kindesabgabe unter einer zeitlich begrenzten größtmöglichen Vertraulichkeit ermöglicht. Die katholische Kirche hat die Diskussionen der vergangenen Jahre nicht nur intensiv beobachtet, sondern inhaltlich begleitet und auch mitgestaltet.

Stellungnahme
des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
zum

Entwurf eines Gesetzes zum Ausbau der Hilfen für Schwangere – Regelung der vertraulichen Geburt