Februar 2014

Die Kirchen danken dem Bundesministerium des Inneren für die Übersendung des Referentenentwurfs und für die Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen. Gern machen sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, obgleich die eingeräumte Frist von lediglich sieben Tagen die gebotene gründliche Analyse der Rechtslage und der tatsächlichen Situation in den Staaten, die als sichere Herkunftsstaaten eingeordnet werden sollen, nicht abschbeßend zulässt. Die Kirchen beschränken sich daher vorläufig auf einige Anmerkungen und behalten sich vor, zu einem späteren Zeitpunkt weitere Erwägungen vorzutragen.

Stellungnahme
des Bevollmächtigten des Rates der EKD
und
des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
zum

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes