Beide Kirchen danken dem Bundesministerium des Inneren für die Zusendung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes, des Asylbewerberleistungsgesetzes und weiterer Gesetze (Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz) und nutzen gern die Gelegenheit, zu diesem Entwurf Stellung zu nehmen. Aufgrund der eingeräumten Frist von lediglich einem Tag beschränken sich die Kirchen vorläufig auf einige Anmerkungen und behalten sich vor, zu einem späteren Zeitpunkt weitere Erwägungen vorzutragen. Insbesondere ist aufgrund des Zeitmangels die gebotene gründliche Analyse der Rechtslage und der tatsächlichen Umstände in den Staaten, die als sichere Herkunftsstaaten eingeordnet werden sollen, nicht abschließend möglich.