I. Allgemeine Anmerkungen
CDU/CSU und SPD haben im Koalitionsvertrag vom 12. März 2018 vereinbart, Kinderrechte im Grundgesetz ausdrücklich zu verankern und ein Kindergrundrecht zu schaffen. Auf Grundlage des Abschlussberichts der hierfür eingesetzten Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Kinderrechte ins Grundgesetz“ vom 14. Oktober 20191 beruht der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung.
Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes zur ausdrücklichen Verankerung der Kinderrechte BT-Drs. 19/28138
Stellungnahme
des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
zum
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes zur ausdrücklichen Verankerung der Kinderrechte