Kinderrechte
Mai 2021

Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes zur ausdrücklichen Verankerung der Kinderrechte BT-Drs. 19/28138

I. Allgemeine Anmerkungen
CDU/CSU und SPD haben im Koalitionsvertrag vom 12. März 2018 vereinbart, Kinderrechte im Grundgesetz ausdrücklich zu verankern und ein Kindergrundrecht zu schaffen. Auf Grundlage des Abschlussberichts der hierfür eingesetzten Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Kinderrechte ins Grundgesetz“ vom 14. Oktober 20191 beruht der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung.

Stellungnahme
des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
zum

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes zur ausdrücklichen Verankerung der Kinderrechte