Februar 2016

Die beiden großen Kirchen danken dem Bundesministerium des Inneren für die Zusendung des Entwurfs eines Gesetzes zur Bestimmung von Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten und nutzen gern die Gelegenheit, Stellung zu nehmen. Sie behalten sich vor, im laufenden Gesetzgebungsverfahren noch weitere Erwägungen vorzutragen, da aufgrund der eingeräumten kurzen Frist die gebotene gründliche Analyse der Rechtslage und der tatsächlichen Umstände in den drei genannten Staaten nicht abschließend möglich ist.

Stellungnahme
des Bevollmächtigten des Rates der EKD
und
des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
zum

Entwurf eines Gesetzes zur Bestimmung von Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten