Die beiden großen christlichen Kirchen nehmen anlässlich der Sachverständigenanhörung im Innenausschuss des Deutschen Bundestages zu ausgewählten Regelungen des Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung beschleunigter Asylverfahren (BT-Drs. 18/7538) Stellung.
Der Entwurf sieht mit der Einführung beschleunigter Verfahren für Personen, denen man missbräuchliches Verhalten vorwirft, eine grundlegende Änderung im Bereich des Flüchtlingsrechts vor. Zwar sehen die Kirchen angesichts der hohen Anzahl von eingereisten Asylbewerbern und der nach wie vor sehr hohen Anzahl von nicht bearbeiteten Asylanträgen die Notwendigkeit, Verfahren effektiv auszugestalten.
Stellungnahme
des Bevollmächtigten des Rates der EKD
und
des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
und
des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
zum
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung beschleunigter Asylverfahren (BT-Drs. 18/7538)