Die Kirchen danken für die Zusendung des veränderten Gesetzentwurfs und die Gelegenheit, erneut dazu Stellung zu nehmen. Die Stellungnahme konzentriert sich vorrangig auf die neuen Aspekte des Entwurfes und enthält einige ergänzende Hinweise zu den bereits im Vorentwurf vorgesehenen Regelungen. Im Übrigen verweisen wir auf die gemeinsame Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes vom 28. Februar 2014. In dieser haben beide Kirchen eingangs klargestellt, dass sie das Konzept der sicheren Herkunftsstaaten ablehnen, da die Verkürzung des Verfahrens, insbesondere die Verkürzung der Rechtsmittelfristen, den Rechtsschutz der Asylsuchenden beeinträchtigt.
Stellungnahme
des Bevollmächtigten des Rates der EKD
und
des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
und
des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
zum
Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und Geduldete