Wir begrüßen, dass der vorliegende Gesetzentwurf das Verfahren zur Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge als Antragsverfahren ausgestaltet. Damit trägt der Gesetzentwurf dem Umstand Rechnung, dass „die Lebensentwürfe, in die Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern hineingeboren werden, sehr heterogen sind.“
Stellungnahme
des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
zur
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Sorgerechts nicht miteinander verheirateter Eltern BT-Drs.: 17/11048