Mai 2016

Die vorliegende Stellungnahme beschränkt sich auf zwei aus Sicht der Kirchen zentrale Regelungsbereiche des Gesetzentwurfes, die im Kern die ethischen Voraussetzungen klinischer Forschung betreffen. Dabei unterstreichen die Kirchen die hohe Bedeutung klinischer Prüfungen für den medizinischen Fortschritt im Dienste des Menschen und auch für den Forschungsstandort Deutschland. Gleichzeitig gilt es, hohe Schutzstandards, die insbesondere mit Blick auf die Würde des Menschen und seine körperliche Unversehrtheit eingehalten werden müssen, zu wahren.

Stellungnahme
des Bevollmächtigten des Rates der EKD
und
des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
zum

Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften