Mit dem Entwurf eines „Gesetzes zur Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ vom 22.10.2012 werden grundlegende Fragen rund um die aktive Sterbehilfe und die Beihilfe zum Suizid in Deutschland aufgeworfen. Ausdrücklich unterstützt die katholische Kirche das Ziel, der Gefahr einer Normalisierung der Beihilfe zum Suizid vorbeugen zu wollen.
Stellungnahme
des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
zum
Gesetzentwurf der Bundesregierung Gesetz zur Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung vom 22.10.2012 (BT Drs 17/11126)