Seit dem 30. April 2016 gilt die EU-Verordnung 2015/2120, die europäische Regeln für Netzneutralität enthält. Das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) berät derzeit über Leitlinien zur Umsetzung dieser Regeln durch die nationalen Regulierungsbehörden. Mit zunehmender Sorge haben wir in den vergangenen Wochen beobachtet, dass eine Schwächung des Leitlinienentwurfs zu Lasten der Netzneutralität zu befürchten ist.
Stellungnahme
des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin
zum
Leitlinienentwurf des GEREK zur Umsetzung der europäischen Regeln zur Netzneutralität